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Autor Manuela Schuster am 06. Mai 2009
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Familie

Mutter-Kind-Kur soll im Voraus bezahlt werden

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin Mutter von 2 Kindern 4 und 9 Jahre alt und berufstätig. Weil ich ziemlich ausgepowert bin und auch mein kleiner Sohn behandlungsbedürftig ist, habe ich zum ersten Mal eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Die Beihilfe hat auch die Behandlungsbedürftigkeit anerkannt. Ich fand ein nettes Kurhaus in Kellenhusen und habe mich vormerken lassen. Doch jetzt ca 4 Wochen vor Beginn der Kur bekomme ich die Rechnung von über 4.400 Euro mit der Aufforderung diese noch vor Antritt der Kur zu bezahlen. Das kann ich mir leider nicht leisten, d.h. damit ist die dringend benötigte Kur nicht mehr möglich. Meine Nachfrage ergab, das wenn ich gesetzlich versichert wäre, ich keine Vorauszahlung leisten müsste.

Die private Krankenkasse zahlt auf keinen Fall im voraus und hält die Forderung des AWO-Kurhauses auch für unseriös. Die Beihilfe teilte mit mit, das man max. einen prozentualen Abschlag im voraus zahlen könnte.

Darf dieses AWO-Kurheim das im Vorfeld verlangen und warum bin ich als Beamtin schlechter gestellt, als ein Angestellter, der gesetzlich versichert ist .

Ich würde mich über eine Anwort riesig freuen, denn vielleicht kann man das Problem lösen und ich kann mit meinen Kindern doch noch zur Kur fahren.

Mit freundlichen Grüßen M. Schuster

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