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Autor Nicole Neubert am 09. Juli 2009
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Familie

Mutterschutz bei Insolvenz - nein - alle Rechte für den Arbeitgeber

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

gerade in der jetzigen Zeit sind Insolvenzen ja -leider- an der Tagesordnung.
Nicht nur das alle Arbeitnehmer betroffen sind, schwangere im Beschäftigungsverbot/Mutterschutz in besonderem Maße.

Ich habe leider vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhalten, und mein AG hat nun Insolvenz angemeldet-befindet sich derzeit also in vorläufiger Insolvenz, Eröffnung ist am 01.09.2009.
Gehaltszahlungen stehn aus seit Juni 2009, obwohl er ja meine Lohn komplett von der KK erstattet bekommt. Dieses Geld wurde vom vorläufig bestellten Insolvenzverwalter eingezogen und nicht ausgezahlt!
Mitgeteilt wurde nun, das der Verwalter für alle Arbeitnehmer Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragt, ausser für die schwangeren Angestellten (ich im B-Verbot und meine Kollegin bereits im Mutterschutz), da wir ja keine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
Also dürfen nun die 2 werdenen Mütter 3 Monate ohne Geld auskommen, sollen dann noch Besorgungen für Ihr Kind machen (wovon???) und dann soll die Freude auf ein Kind nicht getrübt sein...

Krankenkasse - nicht zuständig, da die gesetzmäßig an den AG gezahlt haben - keine Auszahlung - nicht deren Problem
AA - nicht zuständig - es liegt keine Kündigung vor

Ich glaube das Wort Mutterschutz sollte Überdacht und vielleicht sogar gestrichen werden, da ich bisher immer gearbeitet habe, Steuern zahle, KK-beiträge , mich bemüht habe um das Elternjahr zu geniesen...- aber am Ende wenn keiner etwas haben will sondern ggf. geben müsste ,sich zuständig fühlt. Es sollte doch gesetzmäßig geregelt werden können, das auch ein Insolvenzgeldvorschuss für Mütter im B-Verbot oder Mutterschutz beantragt werden kann - nach 3 Monaten wird dieser ja auch bezahlt...wenn man bis dahin nicht aufgegeben hat!

Vielen Dank!

Nicole Neubert

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