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Autor Andreas Rühl am 28. Januar 2009
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Familie

Rentanausgleichszahlungen nach Scheidung, gerecht

Sehr geehrte Frau Ursula von der Leyen,

haben folgenden Sachverhalt:

Freundin läßt sich scheiden 4.2.09

Nun ist der Status bekannt das Sie an Ihren Mann Rentenausgleichszahlungen leisten muss, wenn er in Rente geht. Betrag ist heute 100€ hoch.

Das Problem hier im Fall ist wohl das Sie nur 8 Jahre tätig war (Beamtin) und dann in Pension gegangen ist. Davon sind 5 Jahre Ehezeit. Ausgegangen wird das Sie nicht mehr arbeiten gehen wird. Sie ist 38 Jahre. Würde aber gerne wieder die Arbeit aufnehmen.

Ihre Mann hat den Vorteil das der Rentenausgleich bis zum Rentenalter berechnet wird!!

Somit ist das Verhältnis Ehezeit/Arbeitszeit bei Ihm für die Ausgleichszahlung natürlich besser.

Somit wird es der Freundin zum Verhängnis das Sie schon Pension bezieht.

Vom Menschlichen her eine einfach unverständlich:

-Den Sie war zu Hause hat 2 Kinder groß gezogen, ist dann nur halbtags arbeiten gegangen.
-Muss das Haus weiter finanzieren.
-Hat sich aus sehr triftigen Gründen von Mann trennen müssen.

schreit hier nicht die Ungerechtigkeit zum Himmel?

Anwalt sagt zu uns da kann man nix machen, ist halt so.

Hoffe ich konnte das einigermaßen gut darstellen.

Für ein Rat wären wir sehr dankbar. Dachte immer der Mutter + Kinder soll es gut gehen.

Viele Grüße aus Regensburg

Andreas Rühl

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