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Autor Walter Kwoczalla am 05. Januar 2009
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Familie

Unterhaltspflicht für erwachsene Kinder

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

folgendes Problem bewegt meine Frau und mich:

Unser Sohn, geb. 08.12.1980, hat zwei mal ein Studium abgebrochen und befindet sich jetzt in einer Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. Für diese Ausbildung muß er monatlich ein Schulgeld bezahlen. Da die Ausbildung in Lübeck erfolgt, ist er von Rostock weggezogen und hat sich dort eine Wohnung genommen. Da er als Schüler keinen Cent vom Staat bekommt (weder ALG noch Bafög) dürfen wir ALLES bezahlen. Auf einen Wohngeldantrag in Lübeck wurde unser Sohn gefragt, wovon er bisher gelebt hat. Das kann doch nicht sein?

Unsere Tochter, geb. 21.07.1982, hat im September 2007 geheiratet und im Januar 2008 ihren Sohn, unseren Enkel zur Welt gebracht. Sie befindet sich noch im Erststudium, mußte aber für Praktikum und Entbindung zwei Urlaubssemester in Anspruch nehmen. Da ihr Mann arbeitslos und somit nicht immer in der Lage war, die Familie zu unterhalten, waren wieder wir Eltern finanziell in der Pflicht.
Wie bei unserem Sohn heißt es auch bei unserer Tochter immer wieder bei Antragstellungen bei den Behörden, dass das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Das kann doch nicht sein?

Wir sind Normal-, Durchschnittsverdiener. Haben noch bis zu unserer Rente (wenn wir noch eine bekommen) Haus und Grundstück zu bezahlen. Über 50 % unserer Bruttoeinkommen sind im Netto futsch. Wir kämpfen mit ständig steigenden Preisen für Energie, Versicherungen, Krankenkasse u.s.w. Keine Behörde interessiert sich für UNSERE eigenen finanziellen Verpflichtungen, immer nur ist das Bruttoeinkommen entscheidend. Sollen wir Haus und Grundstück verkaufen, um unsere erwachsenen Kinder weiterhin zu unterstützen, das kann doch nicht sein?

Sehr geehrte Frau von der Leyen, erwachsene Kinder können mit 18 Jahren das Elternhaus auf eigenen Wunsch verlassen, sich eine eigene Wohnung nehmen. Sie dürfen wählen, frei entscheiden etc. Doch die Eltern dürfen weiterhin zahlen. Sie müssen ihre Einkommensverhältnisse offen legen.
Warum ist das so? Wie lange sind wir noch in der Pflicht?

Bitte geben Sie uns hierzu eine plausible Erklärung.

Vielen Dank im Voraus.

Birgit und Walter Kwoczalla

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