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Kinder und Jugend
Welche Ausbildung müssen die Mitarbeiter im Jugendamt nachweisen?
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
welche Ausbildung/Qualifikation müssen die über die Gewährung von Jugendhilfe gemäß §35 a Sozialgesetzbuch VIII entscheidenden Mitarbeiter im Jugendamt nachweisen, um die Gutachten von Ärzten und Psychologen interpretieren und ignorieren zu dürfen um anschließend autonom Jugendhilfe verwehren zu können?
Mit freundlichem Gruß
Annette Kleinke
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