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Beantwortet
Autor Thomas Mesche am 24. Februar 2011
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Wirtschaft

Grundstücksverkauf ohne Bieterverfahren

Der Steuerungsausschuss des Berliner Liegenschaftsfonds will eines der letzten Baugrundstücke in der Rosenthaler Vorstadt in Mitte an der Ackerstraße Ecke Invalidenstraße ohne Ausschreibung an die Modeschöpferin Jette Joop und das Architekturbüro Graft vergeben. Doch während der Senat bei ähnlich begehrten Lagen auf einer Versteigerung an den Meistbietenden besteht, soll beim Baugrundstück eine Ausnahme gemacht werden.

Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) versucht, den Verkauf des Grundstücks an die prominente Baugruppe noch zu verhindern.

Er findet problematisch, ein Grundstück zum Verkehrswert zu vergeben, wenn ein Bieterverfahren einen deutlich höheren Erlös erwarten lässt. Und weder die Designerin noch die Architekten hätten "trotz des mehrjährigen Vorlaufs" Details darüber vorgelegt, wie viele Arbeitsplätze Frau Joop von Hamburg nach Berlin verlagern will, oder wie hoch der Wohnanteil sein soll, der laut geltendem Bebauungsplan mindestens bei 30 Prozent liegen müsse. Weder die Senatsverwaltung für Wirtschaft, die sich im Steuerungsausschuss für diese Vergabe stark macht, noch Frau Joop sowie Graft äußern sich zu der Kritik. (Zitate und Inhalte Berliner Morgenpost).

Herr Senator, können Sie wenigstens die Frage beantworten, warum auf das Bieterverfahren verzichtet wird?

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Thomas Mesche

Antwort
von Harald Wolf am 15. April 2011
Harald Wolf

Sehr geehrter Herr Mesche,

mit Hilfe von Bieterverfahren lassen sich sicherlich die höchsten Verkaufspreise für landeseigene Grundstücke erzielen. Allerdings dürfen sich Wirtschafts- und Stadtentwicklungspolitik nicht in jedem Fall fiskalpolitischen Zielen unterwerfen - kurzfristige Erlösmaximierung kann für eine langfristig und strategisch ausgerichtete Wirtschaftspolitik kein Entscheidungskriterium sein.

Deshalb setze ich mich bei besonders förderungswürdigen Vorhaben mit einer zu erwartenden nachhaltigen Wertschöpfung für das Land Berlin dafür ein, von der Maxime der Erlösmaximierung Abstand zu nehmen und Grundstücke nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung im Wege der Direktvergabe auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens zu veräußern.

Im Falle der Bewerberinnen und Bewerber für die Grundstücke an der Acker-/Invalidenstraße sind die erforderlichen Voraussetzungen klar gegeben. Sowohl die Jette GmbH als auch GRAFT Architekten haben fundierte und überzeugende Konzepte vorgelegt, die attraktive Unternehmensansiedlungen, teilweise verbunden mit der Verlagerung der Hauptstadtfunktion nach Berlin beinhalten. Die damit verbundene Stärkung der Kreativwirtschaft würde die Entwicklung Berlins zu einem zukunftssicheren und starken Wirtschaftsstandort zweifellos mehr befördern als ein Verkauf der Grundstücke an den Meistbietenden - ohne Beachtung des jeweiligen Nutzungskonzepts.

Die abschließende Entscheidung im Steuerungsausschuss ist allerdings noch nicht getroffen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Wolf
Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen