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Autor Markus Hanauska am 08. Dezember 2009
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Sicherheit im Internet

Aktuelles Interview mit Handelsblatt

Sehr geehrte Frau Aigner,

leider musste ich feststellen, dass ihre Aussagen im Interview voller sachlicher Fehler sind.

Zum einen wird Online-Betrug nicht als minder schwere Straftat angesehen. Betrug ist Betrug, ob online oder offline macht gar keinen Unterschied. Entscheiden ist höchstens noch die Schadenssumme. Das Online-Betrug prinzipiell weniger hart bestraft würde als Offline-Betrug leitet sich bitte vom welchen Gesetz ab?

Dann würde ich gerne mal die Studie sehen, die behauptet, jeder zweite ist schon ein Opfer von Online-Kriminalität geworden. Ich kenne weder eine einzige aussagekräftige Studie, die so etwas behaupten würde, noch deckt sich das im Ansatz mit meinen persönlichen Erfahrung aus dem beruflichen (ich arbeite in einer IT Firma) oder privaten Umfeld. Mein Familien- und Freundeskreis ist dominiert von Internet Vielnutzern und soweit ich weiß ist noch nie auch nur ein einziger ein Opfer von Betrug geworden.

Besonders bedenklich finde ich folgende Falschaussage: Das Bundesverfassungsgericht würde die Herausgabe von Internetdaten eines Verdächtigen nur bei schwersten Straftaten erlauben. Das ist sachlich leider absolut unhaltbar. Das BVerfG hat lediglich die Herausgabe der durch die *VDS* gesammelten Daten beschränkt. Provider speichern aber auch IP Adressen völlig unabhängig von der VDS und das haben sie auch bereits lange vor der VDS gemacht. Und gegen eine gerichtliche Verfügung können diese auch ganz ohne Zugriff auf die VDS Daten jederzeit eine IP Adresse einem Nutzer zuordnen (das geschieht auch unzählige Male pro Monat in Deutschland). Diese Daten werden lediglich keine 6 Monate (oder länger) gespeichert, d.h. man muss schnell sein. Zur Polizei zu gehen, eine Anzeige aufzugeben und dann tut sich erst einmal 14 Tage gar nichts ist bei Onlinekriminalität nicht vertretbar. Spätestens 48 Stunden später muss dort die Ermittlung bereits im vollen Gange sein. Und dafür brauchen wir keine besseren Gesetze, sondern eine reaktive Polizei.

Deswegen waren wir damals auch gegen die VDS und wollten lieber ein Quickfreeze Verfahren. Statt alle Daten aller Nutzer ohne Verdacht ewig zu speichern, wollten wir dass diese Daten lediglich kurzfristig gespeichert werden (z.B. 7-14 Tage) und nur wenn die Polizei hier gegen eine Person ermittelt, dann kann sie einen Quickfreeze aussprechen, der dazu führt, dass der Internetprovider nun die Daten nicht wie sonst nach 7-14 Tagen löscht, sondern solange vorrätig hält, bis die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hätte. Anders als bei der VDS wären diese Daten nicht an schwere Straftaten gebunden und anders als bei der VDS werden keine Daten verdachtsunabhängig vorrätig gehalten (jedenfalls nicht langfristig); es muss zumindest ein Anfangsverdacht vorliegen. Aber dagegen haben sich ja alle deutschen Politiker gesträubt, inkl. der EU.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Hanauska

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