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Autor A. Sattler am 29. Juli 2010
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Sicherheit im Internet

Spiegelgespräch mit Herrn Lobo

Sehr geehrte Frau Bundesministerin
sehr geehrte Frau Aigner,

ich bin ein 77-jähriger Internetopa und navigiere manchmal so ein bisschen hilfslos durch da Netz wie ein Kind im dunklen Wald. Jetzt bin ich zum zweitenmal auf die Abzocker hereingefallen, auf die man leicht stößt, wenn man eine scheinbar kostenlose Leistung abrufen will, allerdings zahle ich im Prinzip nicht. Herr Lobo hatte dieses Problem kurz angesprochen und Sie haben auf die "EU-Ebene" verwiesen.

Ich bin kein Jurist, aber ich meine, das Problem ließe sich doch eigentlich auf der "Landgerichtsebene" ohne EU lösen und zwar so:

Eine Vereinbarung über kostenpflichtige Lieferungen und Leistungen kommt dann und nur dann zustande, wenn eine ausdruckbare Vereinbarung - zB. eine Rechnung, ein, Kostenvoranschlag oder ähnliches - vorgelegt wird und die Zahllweise ausdrücklich vereinbart wird. (Rechnung, Abbuchung, Kreditkarte usw.) Jeder seriöse Versender praktiziert das ja.

Mit dieser Regelung wäre den Netzpiraten das Handwerk gelegt, und die Verbraucher wären ausreichend geschützt.

Ich freue mich über eine Rückantwort aus Ihrem Haus.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Sattler

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