Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Michael Schulte am 10. August 2010
6308 Leser · 76 Stimmen (-2 / +74)

Sicherheit im Internet

Google Streetview Gesetzesvorschlag

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

bei der Diskussion wie gesetzlich mit Googles Streetview umzugehen ist, scheint mir ein wesentlicher Aspekt völlig untergegangen zu sein, nämlich die Höhe (3 Meter) mit der Google die Häuser aufnimmt und damit vorhandene Abschirmungen wie Mauern und Hecken bewusst überwindet.

Die Argumentation von Google, man nehme ja nur auf was jeder Passant sowieso frei sehen könne, ist nämlich grundsätzlich nicht ganz von der Hand zu weisen. Es ist sicherlich schwer derartige Aufnahmen im öffentlichen Raum zu untersagen und wäre nicht möglich, ohne auch den freien Bürger mit seinem Fotoapparat unangemessen einzuschränken.

Dabei verschweigt Google aber, dass es sich technischer Hilfsmittel bedient (der 3 Meter Turm) um vorhandene Abschirmungen und Sichtschutz absichtlich zu überwinden. Und damit bewegen wir uns rechtlich in einem ganz anderen Rahmen. Vergleichbar ist das mit dem vojeuristischen Nachbarn, der eine Leiter benutzt um über den Zaun auf Nachbars Terrasse zu "spieken".

Mein Vorschlag ist daher, sich bei der genaueren Ausformulierung der Persönlichkeitsrechte der Bürger an einem ähnlichen Szenario im Bereich des Urheberrechtes und der sogenannten "Privatkopie" zu orientieren. Auch dort ist die Privatkopie erlaubt, nicht aber das Überwinden technischer Schutzmechanismen die ein Kopieren gerade verhindern sollen.

Wenn die Aufnahmen im öffentlichen Raum zulässig bleiben - eingeschränkt durch die Persönlichkeitsrechte bei Aufnahmen einzelner Personen natürlich - gleichzeitig aber die Benutzung technischer Hilfsmittel untersagt wird, mit denen vorhandene Sichtschutzanlagen ausser Kraft gesetzt werden, dann kann Google maximal auf 2 Meter fotografieren und das Geschäftsmodell ist in vielen Vororten und Kleinstädten sofort tot, weil dort zu 50% dann Hecken und Mauern zu sehen sind. Gleichzeitig gibt es aber für den fotografierenden Bürger keine Einschränkungen im öffentlichen Bereich.

Eine derartige gesetzliche Regelung ist sowieso überfällig, denn ich kann auch nicht das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit erkennen, zum Beispiel mit Wärmebildkameras eine Aufnahme der Geschehnisse in meinem Haus machen zu dürfen, nur weil der Aufnehmende dabei auf öffentlichem Grund filmt.

Der "Einsatz technischer Mittel zur Überwindung vorhandener baulicher Massnahmen zum Sichtschutz" ist also der entscheidende Faktor, mit dem man das Problem Google beheben kann und auch weiteren Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Bürger (Drohnen, Wärmebilder) gleich einen Riegel vorschieben kann. Denn Google Streetview ist erst der Anfang derartiger Versuche, den Bürger zu "digitalisieren" und auszuwerten.

Ich halte das für eine recht elegante Methode das Problem in den Griff zu bekommen und empfehle über eine derartige gesetzliche Regelung zügig nachzudenken !

Mit freundlichen Grüssen,
Michael Schulte

+72

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.