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Autor Tobias Katzer am 11. August 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Produktkennzeichnung

Sehr geehrte Frau Aigner,

ich habe folgende Fragen hinsichtlich der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Lebensmitteln:

1. Wie ist die aktuelle Gesetzeslage zum Thema Geschmacksverstärker, insbesondere Glutamat? Kann sich Glutamat hinter dem Angabe „Würze“ oder „Gewürze“ verstecken? Hintergrund ist, dass Glutamat bei mir Sodbrennen hervorruft. Obwohl ich streng darauf achte, dass ich kein Produkt kaufe, das „Geschmacksverstärker“ oder gar „Glutamat“ auf der Inhaltsliste hat, bekomme ich immer wieder Sodbrennen.

2. Was verbirgt sich hinter der Angabe „natürliches Aroma“ auf der Zutatenliste? Kann ich davon ausgehen, dass diese Aromen nicht synthetisch hergestellt wurden, also aus der Natur stammen?

3. Ist es nicht Gesetz, dass auf jedem Nahrungsmittel seine Nährwertangaben aufgelistet werden müssen (Brennwert/Eiweiß/Fett/Kohlehydrate etc.)? Ich ärgere mich sehr über Produkte, auf denen immer noch keinerlei Nährwertangaben vorzufinden sind.

4. Wann kommt endlich die Ampelkennzeichnung?

5. Warum bekomme ich nach wie vor entweder keine oder nur unzureichende Auskünfte beim Hersteller über seine Produkte? Über jedes non-food-Produkt bekomme ich in der Regel bei Bedarf problemlos zusätzliche Auskünfte.

6. Ich würde mir doch sehr wünschen, wenn Chemiegiganten wie die Bayer AG ihre Pestizide, die EU-weit verboten sind, nicht außerhalb der EU verkaufen. Der Gedanke, dass ich Apfelsaft kaufe, dessen Früchte aus der Türkei kommen, wohin Bayer sein Gift verkauft, ist mir äußerst unangenehm.

Warum gibt es kein weltweites Verbot für gesundheitsschädigende Pestizide? Wie man letzthin bei Arte in der Doku „Bananas“ sehen konnte, sind Fruchtkonzerne wie Dole, in dieser Hinsicht ziemlich skrupellos: Obwohl der Verkauf eines Spritzmittels/Pestizids von Dow Chemicals Ende der 70er Jahre eingestellt wurde, bezog Dole das Mittel weiter, indem es Dow Chemical schriftlich versicherte, dass es die Verantwortung aller Folgen der Verwendung dieses Mittel auf sich nehmen würde. Was Dole dann auch erst nach einem groß angelegten Gerichtsprozess teilweise tat, indem man vergleichsweise lächerliche Beträge für todkranke und impotente Menschen als Entschädigung zahlte. Wie will man nachweisen, dass eine Krankheit/ein Leiden auf dieses Spritzmittel/Pestizid zurückzuführen ist?.

Muss das denn sein?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Katzer

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