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Autor jörg weissbeck am 13. Oktober 2010
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Tierschutz

Welche Rechte hat ein Hundezüchter

sehr geehrte frau aigner

wir sind kleinhundezüchter mit leib und seele. betreiben unsere zucht 100% korrekt mit amtskontrolle und genehmigung, steuerliche prüfung usw. nun hatten wir den fall, das ein welpe verkauft wurde als liebhabertier zu einem liebhaberpreis mit kaufvertrag. dieser welpe kam aus einem wurf wo einhoder und zahnfehler vorkamen, dies war 2008. jetzt soll mit diesem hund gezüchtet werden. dagegen haben wir geklagt in der ersten instanz zu 100% gewonnen, im berufungsverfahren zu 100% verloren, nun darf die dame mit gerichtlicher genehmigung züchten. mit diesem genetisch kranken hund, zu mindest trägt er dieses gen. so erging es auch einer züchterkollegin, die einen epilepsie hund verkauft hatte und wo jetzt die käuferin auch mit gerichtlicher genehmigung züchten darf.

von uns kontrollierten züchtern wird viel verlangt, was ja auch okay ist, nur kämpft man einerseits gegen "Hundekauf auf dem Wühltisch" andererseits dürfen "fehlerhafte" Hunde zur Zucht verwendet werden. wo ist da der sinn?

ich lasse ihnen gerne die gerichtsurteile zukommen, um sich ein genaueres bild zu machen. das berufungsverfahren war sowie so eine farce, diese hat genau 8 minuten gedauert und wir hatten verloren.

wie sollen wir hundezüchter da noch eine selektion betreiben? dies ist einfach UNMÖGLICH...

bedanke mich rechtherzlich bei ihnen.

mfg
weissbeck jörg

+77

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