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Autor Oli Huchler am 08. November 2010
8891 Leser · 86 Stimmen (-1 / +85)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Kennzeichnung, Mengenangaben von Lebensmittel

Sehr geehrte Frau Ministerin,

beim Einkauf von z.B.Schinken und ähnliches wird sich schon einmal schrecklich über ein mitgewogenes Trennpapier aufgeregt. Wertigkeit vielleicht <1ct.. Der Nutzen ist jedoch ein westenlich höherer.

Wer aber kontrolliert z.B. die Menge einer Kugel Eis, die Menge einer Schale ("Portion") Pommes und so weiter?

Beispiele gibts genügend. Und bei solchen Machenschaften wird der Kunde reichlich über den Tisch gezogen. Der arme Wirt muss genau 0,2l zapfen, sonst droht eine Buße, die Bratwurst oder der Backfisch auf dem Wochenmarkt kontrolliert niemand. Warum eigentlich nicht?

Hier finde ich, besteht noch ein Handlungsbedarf.

Viele Grüße
Olaf Huchler

+84

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