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Beantwortet
Autor Matthias Koch am 10. November 2010
11864 Leser · 119 Stimmen (-6 / +113)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

PayPal

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

vor zwei Wochen (28.10.10) befand ich mich auf einer Exkursion im Iran. Als ich im Internet mein Telefon Prepaid Konto über PayPal (weiterhin: PP) aufladen wollte, wurde mir der Zugriff auf das Konto verweigert. Auf Grund der UN-Sanktionen gegen den Iran, so wurde mir durch PP mitgeteilt, sei der Zugriff auf mein eigenes Konto von dort aus unzulässig und daher unmöglich. Dies ist wohl hinzunehmen.

Als ich mich - nach meiner Rückkunft in Deutschland (31.10.10) - wieder anmelden wollte, wurde ich aufgefordert, ein neues Passwort anzulegen, weil der Verdacht bestehe, ein "Dritter" versuche auf mein Konto aus dem Iran zuzugreifen. Wobei es sich im vorliegenden Falle um mich selbst handelte, der aus dem Iran auf das Konto zugriff.
Demgemäß änderte ich das Kennwort.

Weitere 10 Tage später (09.11.2010) forderte mich die Firma PP auf, mich ihr gegenüber "in geeigneter Weise" zu identifizieren, was durch die Vorlage eines Bundespersonalausweises etc. erfolgen könne. Auch dieser Aufforderung leistet ich Folge.
Nun jedoch fordert das Unternehmen noch weitere Beweise meiner Identität, bevor es bereit sei, mir den vollen Zugriff auf das Konto (incl. Schließung des Kontos) zu gewähren. Hier wurden u.a. Kreditkartenrechnungen, Kontoauszüge etc. angefordert. Solche gegenüber PP vorzulegen, bin ich nicht mehr bereit.

Ferner wurde ich aufgefordert (die Formulierung in Englisch entstammt dem Schreiben von PP) zu erklären:

[Zitat]
- "Explanation as to why the attempted access from Iran was made and by whom,
- Substantiation that your account is not held for the benefit of a person or organization in Iran"
[Zitat Ende]

Ich halte - als deutscher Staatsbürger - solche Nachfragen und Erklärungen für eine Zumutung und bin nicht bereit, solche abzugeben. Zudem befremdet es, in einem deutschen Text mit fremdsprachlichen Versatzstücken konfrontiert zu werden.

Vielmehr begehre ich unter den gegebenen Umständen nur noch die Löschung des Kontos bei jenem Unternehmen, die mir derzeit verweigert wird.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Rechtsrat und Rechtsschutz.

Mit freundlichen Grüßen und mit bestem Dank für Ihre Mühewaltung im voraus

bin ich
Ihr

Matthias Koch

+107

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Antwort
von Ilse Aigner am 18. Januar 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Koch,

Ihren Ärger kann ich sehr gut verstehen.

Ich setze mich für den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher ein, durch Vorschläge von neuen gesetzlichen Regelungen sowie durch die Vorbereitung politischer Entscheidungen.

Mein Ministerium besitzt jedoch keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnis gegenüber einzelnen Unternehmen. Ich kann daher einem einzelnen Unternehmen keine Weisungen erteilen, wie es sich gegenüber seinen Kunden zu verhalten hat. Auch darf mein Haus keinen Rechtsrat im Einzelfall erteilen.

Aus diesem Grund rate ich Ihnen, sich mit Ihrem konkreten Fall noch einmal an das Unternehmen zu wenden, um eine einvernehmliche Lösung zur Löschung Ihres PayPal-Kontos zu erreichen.

Auch empfehle ich Ihnen, auf die Hilfe der Verbraucherzentralen zurückgreifen. Die mit Mitteln meines Hauses geförderten Verbraucherzentralen beraten Verbraucherinnen und Verbraucher und unterstützen sie auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bundesministerin