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Beantwortet
Autor Wulf Gramke am 04. Januar 2011
13209 Leser · 104 Stimmen (-2 / +102)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Gasanbieterwechsel angeblich nicht möglich

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

wir benötigen Ihren Rat zu folgender Problematik:
WattExtra in Bocholt ist unser jetziger Gasversorger. Den Gasliefervertrag hatten wir gekündigt und bei goldgas in Nürnberg zum 01.05.2010 einen Gasliefervertrag abgeschlossen. Goldgas teilte uns mit, dass man nicht liefern könne, da der Netzbetreiber (WattExtra)einen Wechsel abgelehnt habe.
Eine Rückfrage unsererseits bei WattExtra ergab, dass wir angeblich nicht wechseln könnten, da wir zwar die Abrechnung über Bocholt, das Gas aber aus den Niederlanden bekämen (wir wohnen im Bocholter Ortsteil Suderwick, der unmittelbar an der niederländischen Grenze liegt und es stimmt wohl, dass wir Gas aus Holland bekommen).
Jetzt unsere Frage, ist es wirklich rechtens und besteht für uns wirklich nicht die Möglichkeit, dass wir nicht wechseln können?
Zur Zeit - auch Ihrerseits - werden Kunden aufgerufen, den Gasanbieter zu wechseln. Wir wollen ja gerne, aber man läßt uns nicht. Das kann doch nicht sein.
Wir erbitten hierzu Ihre Stellungnahme; danken im Voraus und grüßen herzlich
Wulf und Irmgard Gramke

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Antwort
von Ilse Aigner am 30. März 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrte Frau Gramke, sehr geehrter Herr Gramke,

es ist leider tatsächlich richtig: Verbrauchern in einigen Gemeinden Deutschlands ist es derzeit noch nicht möglich, den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln.

Die Besonderheit liegt darin, dass es sich um Gemeinden in Grenznähe handelt, für deren Belieferung das Netz des Nachbarlandes genutzt werden muss. Dies ist zum Beispiel in manchen Gemeinden an der deutsch-österreichischen Grenze der Fall.

Eine Belieferung durch andere Anbieter als dem Grundversorger ist im Grundsatz zwar möglich, aber angesichts der hohen Mehrkosten für die alternativen Anbieter wenig attraktiv. Möglicherweise trifft dies auch in ihrem Fall zu, denn Suderwick liegt an der Grenze zu den Niederlanden.

Eine Projektgruppe der Energiewirtschaft mit den deutschen und ausländischen Regulierungsbehörden (in Deutschland: Bundesnetzagentur) erarbeitet derzeit einen Lösungsvorschlag. Dazu müssen technische Details und Abwicklungsmodalitäten abgestimmt werden. Eine Lösung soll es bis Spätsommer dieses Jahres geben, wobei zunächst die Regelungen mit Österreich und der Schweiz gesucht werden, die dann auch auf andere Grenzregionen übertragen werden können.

Ob dies in Ihrem Fall aber der tatsächliche Grund für die Weigerung Ihres bisherigen Anbieters ist, Sie aus dem Vertrag zu entlassen, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Ich habe Zweifel daran, denn es gibt verschiedene Anbieter in Suderwick und Sie haben ja auch einen Anbieter gefunden, der Sie beliefern möchte.

Ich empfehle Ihnen deshalb, sich an die nächstgelegene Beratungsstelle der Verbraucherzentrale zu wenden. Die Verbraucherzentralen werden auch finanziell gefördert, um die Verbraucher zu beraten und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegebenenfalls Rechtsbeistand zu leisten.

Gerade die Energieberatung bei den Verbraucherzentralen ist stark ausgebaut worden. Nähere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Sie können Ihre Beschwerde auch der Bundesnetzagentur vorlegen, deren Aufgabe es unter anderem ist, für Verbraucher einen funktionierenden Wettbewerb auf den Energiemärkten und insbesondere den diskriminierungsfreien Zugang aller Anbieter zum Netz sicherzustellen.

Die Bundesnetzagentur hat einen Verbraucherservice eingerichtet: verbraucherservice-energie@bnetza.de bzw. www.bundesnetzagentur.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesministerin