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Autor Heinfred Günther am 07. Februar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Warum gibt es bei der Inanspruchname von Dienstleistungen im Öffentlichen Dienst keine Haftung?

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich möchte folgendes Problem aufwerfen. Ich habe 2 nun schon erwachsene Kinder, wovon eins in der Vergangenheit immer wieder Dienstleistungen des öffentlichen Dienstes in Anspruch nehmen musste. Sei es früher das Sozialamt, dann die Arbeitsargentur oder Grundsicherungsämter gewesen. Es sind kaum Entscheidungen getroffen worden, die nicht erst im Rahmen eines Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht geklärt wurden. Ähnlich wie im Bankgeschäft bringen Fehlentscheidungen zusätzliches Leid und Elend für die betroffenen Familien. Das hier unzureichend beraten, fehlerhaft entschieden wird ist keine Seltenheit. Allein im Land Thüringen sind 16.000 Verfahren anhängig. Allein welche rechtlichen Kapazitäten gebunden werden. Und ganz zu schweigen von den vielen Geldern die verloren gehen. Haben nicht alle Minister geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden?

Ich werde den Gedanken nicht los, dass Fehlentscheidungen schon bewußt organisiert werden, weil auch keine Haftung dahinter steht, ja noch nicht einmal eine Entschuldigung für die Fehler. Und geändert werden ja nur Bescheide die auch juristisch angeriffen werden. Ja man geht da schon soweit, gelesen in der TLZ, man macht einen Rechtsanwalt für die vielen Verfahren verantwortlich. Wer trägt eigentlich das Risiko? Sind wir den nicht auch Verbraucher, nehmen wir eine Dienstleistung in Anspruch, wo ich erwarten kann, dass diese einem Standart entspricht?

Warum haben wir nicht auch hier ein Recht auf eine faire Behandlung, warum werden uns Dinge auferlegt, die eigentlich im Widerspruch zu unserem Anliegen stehen?

Was erwarte ich:

Ein verbesserten Verbraucherschutz gegenüber staatlichen Behörden. Alle gerichtlichen Entscheidungen müssten in den Zuständigen Einrichtungen veröffentlicht werden. Nur durch diese Transparenz ist es möglich, auch auf die Leistungen der Sachbearbeiter Rückschlüsse ziehen zu können, oder wie oft werden die selben Fehler gemacht?

Frau Bundesministerin, Sie werden sich sicherlich die Frage stellen, sind Sie überhaupt dafür zuständig. Ich sage ja, hier geht es mir einfach auch um die Achtung des Menschen, seine Rechte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Was die inhaltlichen Probleme betrifft, da liegt die Verantwortung beim Arbeitsminister.

Ich bedanke mich im voraus, und verbleibe mit besten Grüßen

Heinfred Günther

+74

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