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Autor Tobias Bosse am 14. Februar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Amalgamverbot

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
ich möchte Sie gerne befragen zum Thema Amalgamfüllungen beim Zahnarzt. Wie Sie vielleicht auch wissen ist die Diskussion zu diesem Thema kontrovers und festgefahren, der Anteil der Amalgamneufüllungen sinkt jedenfalls stetig. Ich war selbst auch lange Jahre in der Schwermetallanalytik tätig und engagiere mich in der Amalgamproblematik. Ich frage mich nur, weshalb oft bei anderen Schadstoffthemen viel Aufhebens gemacht wird und Amalgam immer noch offiziell als unschädlich gilt. Wenn man Chemikalien wie Bisphenol A vorsorglich verbietet dann sollte dies bei Amalgam meiner Meinung nach mindestens genauso gemacht werden. Denn dass Menschen durch Amalgam geschädigt werden können steht für mich und für viele andere außer Zweifel. Weshalb sollte man also noch länger warten bis eventuell Krankheitszusammenhänge oder gar Todesfälle durch Amalgam zweifelsfrei bewiesen sind. Braucht es diese Opfer noch ? Fundiertes Fachwissen über Amalgam aber auch der gesunde Menschenverstand sagt doch eigentlich jedem dass dieses Material im Mund für den Menschen ungeeignet ist und wenigstens aus Vorsorgegründen verboten werden sollte. Insofern möchte ich Sie fragen, ob Sie das Thema eines Amalgamverbotes voranbringen könnten, zum Wohle aller Menschen, denn immerhin sind oder waren fast alle Bundesbürger von Amalgam betroffen. Herzlichen Dank.

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