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Autor Harald Brunner am 09. August 2010
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Ländliche Räume

Bauen um Aussenbereich

Sehr geehrte Frau Aigner,

vor ca. 15 Jahren habe ich mein Haus mit 1 ha Wiesenflächen von meiner Großmutter übernommen.

Hätte ich zu diesem Zeitpunkt gewusst, was ich mir antue, hätte ich gerne darauf verzichtet.

Bis zum Jahresende habe ich noch einen Landwirt, der diese Wiesen mäht und bewirtschaftet.

Dieser wird aber zum Jahresende aufhören, weil ja die Landwirtschaft mit Milchvieh momentan sehr ertragreich ist. Trotz intensivster Suche, ist es mir nicht gelungen einen anderen Landwirt dazu zu bewegen, meine Wiesen zu bewirtschaften.

So, dachte ich mir, jetzt must du selber was machen.

Kaufst du dir einen Traktor mit entsprechenden Anbaugeräten, damit ich meine Wiese selbst bewirtschaften kann.

So und jetzt kommt das Problem.

Da ich im Aussenbereich bin und nicht previligiert bin, ist es nach Aussage des Landratsamtes Schwandorf nicht möglich, einen Schuppen für meine Maschinen, die ich noch kaufen muss, zu errichten.

Diesen Schuppen von der Größe 20 x 12 m brauche ich zur Unterstellung meiner Maschinen und zur Lagerung von Heu und Grumment.

Laut Aussage der „sehr netten Dame“ des Landratsamtes ist das mein Problem.

Dies zum Thema „Bürgerfreundlichkeit“.

Ebenfalls ist es nach Aussage des Landwirtschaftsamtes Nabburg nicht möglich, eine Priviligierung auszusprechen, da mein Haupteinkommen nicht aus der Bewirtschaftung der Grundstücke erfolgt.

Jetzt habe ich eine Wiese mit Gras und keiner will es.

Neben der Nutzung durch die Landwirtschaft benötige dich diese Halle zur Unterbringung von Fahrzeugen und Vermarkungsmaterialien meines Vermessungsbüros, in dem ich auch ausbilde.

Da ja für die weitere Zukunft für meines Büros sämtliche Grundlage durch die Gesetzgebung entzogen werden, wird dies auch mein letzter AZUBI sein.

Ich sehe nicht ein, junge Menschen auszubilden, und Ihnen im Anschluss an die Ausbildung keine Möglichkeit zur Ausübung Ihres erlernten Berufes zu bieten.

„Aber na ja, in der Oberpfalz gibt es ja genügend Betriebe die ausbilden.“

Weiterhin bin ich gerade im Aufbau eines Theken- und Festbedarfsverleihs.
Aber das kann ich mir ja wohl ab so fort abschminken, da ich ja nicht mal die Möglichkeit habe, irgend etwas unter zu stellen.

Liebe Politiker, es wird immer wieder von unserer Politik gewünscht, innovative Bürger zu haben, die was abpacken und was auf die Beine stellen.

Dann sollte sich aber die Politik mal überlegen, welche Knüppel dem Volk zwischen die Beine geworfen werden.

Ich wollte was machen, ich wollte Geld in die Hand nehmen, und dieses Geld würde den Unternehmen in der Umgebung zu Gute kommen.

Es wird erwartet, das ich für mein Unternehmen Gewerbesteuer bezahle, und für meine Grundstücksflächen Berufsgenossenschaft, und was bekomme ich zurück: Vorschriften, die es mit unmöglich machen, irgend etwas zumachen.

Irgendwann muss ich meinem Sohn sagen, du ich wollte dir wesentlich mehr aufbauen, aber leider wohnen wir im Aussenbereich.

Gerade Sie als Vertreter eines ländlich geprägten Flächenstaates sollten schon Interesse haben, das junge Leute auch auf dem Land die Möglichkeit haben ihre Ideen und Geschäfte in die Wirklichkeit um zu setzen.

Ich bin aus jeden Fall enttäuscht von solchen Gesetzen, denn Sie bewirken nur, das die Bevölkerung vom Land weg getrieben werden, und sich dann die Politik um die Bewirtschaftung und die Pflege unserer Landschaft kümmert. Diese Gesetzte sind so was von vorbei an der Wirklichkeit, das es nicht besser geht.

Das einzige was mich freut, das die Mitarbeiter vom Landrats- und Landwirtschaftsamt die gleiche Meinung haben wie ich, aber Sie können nur im Bereich der gesetzlichen Vorgaben handeln.

Und diese werden von unseren Parteien und „Volksvertretern“ gemacht.

Ich würde mich freuen, von Ihnen ein Statement zu dieser Problematik zu bekommen, wie Sie die Sache sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Brunner Harald

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