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Autor Nicola Kirchner am 23. Februar 2010
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Sichere Lebensmittel

Nano-Technologie in Lebensmitteln und deren Verpackungen

Sehr geehrte Frau Aigner,

leider sucht man auf den Webseiten des BMELV vergeblich nach Infos, wann eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Nanopartikel beinhalten, eingeführt wird. Andererseits findet man sehr ausführlich und häufig Informationen zum Gesundheitsrisiko: z.B.: "Ob es Risiken durch die Aufnahme von Nanopartikeln über den Magen-Darm-Trakt gibt, ist bislang nicht bekannt." (Quelle: https://www.bmelv.de/cln_173/SharedDocs/Standardartikel/V...)

Leider haben auch die Anbauverbände des ökologischen Landbaus in Deutschland und der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. noch keine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Die Anforderungen an die Verpackung von Lebensmitteln sind für ökologische wie für konventionell erzeugte Lebensmittel identisch und werden nicht durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 berührt. D.h. die Verwendung von Nanopartikeln in Verpackungen für Bio-Lebensmittel kann, trotz der nicht abgeschlossenen Diskussion über ihre Unbedenklichkeit, nicht auf Grundlage der bestehenden Gesetze untersagt werden. Die Verbraucher kaufen ja eben Bioqualität um solchen Risiken zu entgehen und eben gesunde Nahrung zu erwerben .... "was nützt es, wenn ich Bio kaufe und in der Verpackung die Risiken der Nano-Technologie enthalten sind!?!"

Können Sie denn verantworten, daß Menschen diesem Risiko ausgesetzt sind?
Ist es nicht sinnvoll, daß der Verbraucher durch Kennzeichnung selbst entscheiden kann, ob er so ein Produkt kaufen will?

Meines Erachtens nach wäre es sehr wichtig und verbraucherfreundlich hier sofort eine Kennzeichnungspflicht einzuführen, weil Lebensmittel die Zusatzstoffe oder deren Verpackungen, die Nano-Technologie enthalten, eventuell gesundheitsschädlich sind - ich Verweise hier auch auf die Broschüre vom BUND: "Aus dem Labor auf den Teller" (http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/nanot...).

Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf sowohl die Produkte als auch die Inhaltsstoffe der Verpackung miteinzubeziehen. Die Risiken in Lebensmittelverpackungen (z.B. Hormonwirksame Substanzen aus PET-Flaschen - Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/wasserflaschen100.html) können so dem Verbraucher besser aufgezeigt werden - das ist umgesetzter und ernst genommener Verbraucherschutz!

Wann kann ich als Verbraucher mit einer Kennzeichnungspflicht von Nanotechnologie in Lebensmitteln und deren Verpackung rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Nicola Kirchner

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