Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Fritz Hübenthal am 23. Juni 2011
8022 Leser · 45 Stimmen (-1 / +44)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Sicherheit bei Anlagegeschäften

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
ich würde Ihnen gern eine Frage Stellen

Sicherheit bei Geldanlagen!

Wäre es nicht möglich, bei Anlagegeschäften ab einer Einlage ab ca. 5000 Euro Bild und Tonaufzeichnungen zu machen wobei der Anleger am Ende eine Kopie der Aufzeichnung in Form von einer CD bekommt?
Es fallen dadurch auch nur geringe Kosten an und wäre eine Sicherheit für beide Beteiligten!

Ich freue mich über eine Antwort und bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Hübenthal

+43

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.