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Autor Ralph Goetz am 16. September 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

SMILY

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

mit regen Interesse verfolge ich die Debatte um Ihren SMILY. Im Grunde genommen ist es eine gute Sache den Bürger aufzuklären, jetzt das aber. Ich bin seit 10 Jahren in der Schädlingsbekämpfung/ Lebensmittelhygiene für die Beratung zuständig. Kunden sind: Bäckereien, Gastronomie, Lebensmittel Großindustrie.
Leider stelle ich immer wieder fest, das die Kontrolleure kein einheitliches vorgehensschema haben, jeder hat seinen eigenen Schwerpunkt.
Es kommt auch nicht selten vor, das Betriebe nur alle 2 Jahre besucht werden.
Ich stoße fast täglich auf mißstände in Betrieben und stelle genauso fest, das die Inhaber dankbar für jeden Tip/Hinweis sind. Hier sollte als erstes die Aufklärung von Betrieben, deren Inhaber und Mitarbeiter im Vordergrund stehen und nicht die Bestrafung.
Eine Nachkontrolle innerhalb eines halben Jahres wird einen Betieb zu 100% in den ruin treiben, dann nützt der SMILY auch nichts mehr. Wenn Sie gewährleisten können, das ein Betrieb nach einer Beanstandung innerhalb einer Woche eine Nachkontrolle erhält, ist gegen die SMILY Aktion nichts einzuwenden.
Es wäre auch kein Problem hier schon massiv vorzubeugen. Machen sie die Schädlingsbekämpfung für jeden Betrieb, welcher mit Lebensmitteln arbeitet, zur Pflicht. Wir sind in regelmäßigen abständen (ca. 6xjährlich) in den Betrieben und klären diese auch umfassend auf. Aus meiner Erfahrung heraus, kann ich ganz beruhigt sagen, das Mängel, durch den Betrieb in fast 100 % aller Fälle abgestellt werden.
Leider wird gerade in kleineren Betrieben die Schädlingsbekämpfung als Kosten - nicht als Nutzenfaktor gesehen. Hier ist eine mindestens genauso große Aufklärung aus Ihrem Ministerium notwendig, wie in vielen anderen Bereichen. Vielleicht regt es Sie ja mal zum Nachdenken über dieses Thema an.

Mit freundlichen Grüßen
R.Goetz

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