Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Rolf Füg am 09. November 2010
7095 Leser · 89 Stimmen (-0 / +89)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Verbraucherschutz bei Direkt Versicherungen

Frage:

Ich habe vor 21 Jahren eine Vario Dynamik Direktversicherung abgeschlossen. Sie wurde vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlt (1200,-DM dann in €, im Jahr). Es sollte was fürs Alter sein. Nun sind die 21 Jahre um, meine Fam. und ich haben immer schön einbezahlt und dachten wir haben jetzt was von dem Geld. Aber nein, es wurde 2004 ein neues Gesetz gemacht, das mir vorschreibt,10 Jahre lang 50,44€ an meine AOK Versicherung zu zahlen. Es kann doch nicht sein, dass der kleine Mann immer zahlen muss!?

Ich bin arbeitslos ,60 Jahre alt und bin 40% behindert und habe keine Aussicht eine neue Arbeit zu bekommen. Ich habe 31 Jahre in einer Fa. voll Konti gearbeitet, das heist 7 Tage die Woche hart arbeiten, in einer Fa., die Türdichtungen für Pkw und Lkw hergestellt hat. 2009 sind 230 Pers.gekündigt worden, darunter ich.

Es waren ca. 2500 Pers. (Fam.) die so eine Versicherung abgeschlossen haben, nur in unsere Fa.!

Versicherungnehmer war und ist noch immer die Fa.Draftex .

Ich habe Verständnis dafür, dass man ab 2004 für den eingezahlten Betrag Steuern zahlen muss, aber nicht für den eingezahlten Gesamtbetrag .

Das ist eine Sache des Verbraucherschutzes/Verbraucherrechte. Das sollte man schnell wieder abschaffen damit solche Ungerechtigkeit dem Bundesbürger nicht mehr geschehen kann.

Ps. Bei der Nachfrage in der AOK Rheinland, wie ich aus der Zahlung von 50,44€ raus kommen könnte, lautete die Antwort: nur durch meinen Tot. Gut, aber was habe ich dann von dem Geld?

Mfg
Rolf Füg

+89

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.