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Beantwortet
Autor Eberhard Kipp am 16. Dezember 2009
11911 Leser · 69 Stimmen (-4 / +65)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Warum keine Beweislastumkehr bei Anlageberatung

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

wie viele andere Geschädigte auch, musste ich gegen meine Bank vor Gericht ziehen, weil die Bank nichgt zu einer außergerichtlichen Lösung bereit war.

Doch vor Gericht kann die Bank einfach alle meine Angaben "mit Nichtwissen bestreiten" und muss keinerlei Beweise antreten, weil ich als Anleger die Beweislast trage. Wie kann so etwas sein, wo doch ansonsten überall im Verbraucherschutz die Umkehr der Beweislast zugunsten des Schwächeren üblich ist und sich bewährt hat?

Warum macht man bei den Banken eine Ausnahme? Und warum holt die Verbraqucherschutzministerin die Banken an den Tisch, wenn es um den Schutz der Verbraucher geht? Der Innenminister holt doch auch nicht Terroristen an den Tisch, um über den Schutz der Bevölkerung vor Terror zu beraten.

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Antwort
von Ilse Aigner am 01. Februar 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Kipp,

es wird keine Ausnahme für Banken in Sachen Beweislastumkehr gemacht. Im Gegenteil hat der Gesetzgeber die Situation Geschädigter bei fehlerhafter Anlageberatung erheblich verbessert.

Ab dem 1. Januar dieses Jahres sind Banken dazu verpflichtet, über jede Anlageberatung bei Privatkunden ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Dieses Protokoll ist dem Kunden unverzüglich nach Abschluss des Beratungsgespräches, jedenfalls aber vor Geschäftsabschluss auszuhändigen (Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibung aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung). Ein geschädigter Anleger kann sich im Falle einer Falschberatung künftig auf das Beratungsprotokoll berufen. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße und schlüssige Protokollierung trägt die Bank.

Weiter wurde die Verjährungsfrist bei Falschberatungen von max. 3 auf max. 10 Jahre verlängert.

Mein Ministerium hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität der Finanzberatung für den Verbraucher effektiv zu verbessern. Im März des vergangenen Jahres habe ich hierzu die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ gestartet. Im Rahmen dieser Offensive führe ich sowohl mit Vertretern von Verbraucherverbänden als auch mit Vertretern der Wirtschaft einen fachlichen Dialog.

Ich bin immer dafür, mit beiden Seiten zu reden.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerin