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Beantwortet
Autor Solvey Friebe am 29. Juni 2015
15533 Leser · 89 Stimmen (-4 / +85)

Sonstige Themengebiete

Nicht gegen die Bürger - Konverter in Schutzgebiete

Schönen, guten Tag! Danke für diese Option. Mich interessiert, warum wenn Osterrath es nicht mehr ist (eigentlicher Netzverknüpfungspunkt), gerade einmal Kaarst und Gohr als Konverter-Standort übrig bleiben? Wenn doch das Schutzgut Mensch und Umwelt genau wie in Osterrath an höchster Stelle stehen sollen, kann man den K. doch bitte dann nicht wieder in Landschaftsschutzgebiete und neben mehrere nahe Ortschaften ansiedeln - wie in Gohr z.B. der Fall. Warum werden hier nicht industrielle Standorte etwa im Tageabbaugebiet direkt an der Stromerzeugung oder z.B. im Industriegebiet an der Autobahn etwa bei Neuss Üdesheim in Erwägung gezogen? Da ist Platz genug - nahe an Stromtrassen - weit weg von Wohnbebauung. Wenn Kaarst es nicht sein kann, dann Gohr erst recht nicht. Da werden die Umweltgutachten doch wieder nur einseitig mit der Nähe der Stromtrasse bewertet. Schauen Sie sich nach geeigneteren Standorten um - es gibt sie. Man muss nur wollen! Denn Sie selbst sagen ja, der K. kann weit weg von Osterrath stehen, dann suchen Sie doch bitte einen wirklich geeigneten Standort ohne Belastung der Bürger, die das letztlich alles bezahlen und dann darunter noch leiden sollen? Das macht für mich und sehr viele Bewohner hier bei Gohr (über 7000 Unterschriften in dieser Region gegen diesen Standort) keinen Sinn. Danke und Gruß. S. Friebe

+81

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Antwort
von Joëlle Bouillon am 18. August 2015
Joëlle Bouillon

Sehr geehrte Frau Friebe,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir gerne beantworten.

Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für den Konverter haben wir in Abstimmung mit den Kommunen ein zweistufiges Verfahren durchgeführt und im Zuge dessen die Anzahl möglicher Standortbereiche nach und nach eingegrenzt. Um einen bevorzugten Standort benennen zu können, wurden in der zweiten Stufe die besonders geeigneten Bereiche bewertet. Das Ergebnis zeigt, dass die Dreiecksfläche in Kaarst und der Standortbereich an der bestehenden Anlage in Gohr nahezu gleichwertig für den Bau eines Konverters geeignet sind. Aufgrund der größeren Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung (1.300 m) präferieren wir aber klar die Dreiecksfläche in Kaarst, die wir inzwischen auch erworben haben.

Einen gesetzlichen Mindestabstand zur Wohnbebauung für den Konverter gibt es nicht. Auch aus den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben (Geräusche, elektromagnetische Felder) ergibt sich kein bestimmter Abstand zu Wohnbereichen, zumal die zulässigen Immissionswerte bereits im Nahbereich der Anlage eingehalten werden. Wir haben aber den Wunsch der Öffentlichkeit nach einem möglichst großen Abstand zur geplanten Konverterstation aufgenommen und in die Planungen einfließen lassen.

Uns ist bewusst, dass ein visueller Eingriff in das Wohnumfeld wie der Konverter als störend empfunden werden kann und bei den Anwohnern Sorgen auslöst. Daher haben wir dem Kriterium „Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung“ das höchste Gewicht verliehen.

Auch die Vorschläge, den Konverter im Braunkohlegebiet zu bauen, haben wir geprüft. Die von Ihnen genannten Leitungen verfügen jedoch nicht über ausreichende Kapazität, um sie als Anschlussleitung für den Konverter zu nutzen. Da der Konverter mit dem Netzverknüpfungspunkt Osterath verbunden werden muss, sollte der Standort des Konverters möglichst nicht weiter als 3 km von der Leitung, die den Ultranet-Stromkreis aufnehmen kann, entfernt liegen. Dieses Kriterium erfüllt ein Standort im Braunkohlerevier nicht. Bei der Wahl dieses Standortes müssten wir eine mehr als 10 km lange, neue Freileitung zur Anbindung an den Netzverknüpfungspunkt Osterath errichten, die neue Eingriffe in Natur und Landschaft und eine Vielzahl neuer privater Betroffenheit bedeuten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Joëlle Bouillon