Sehr geehrter Herr Lembrecht,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 23. Juli 2015, auf die wir Ihnen folgende Rückmeldung geben möchten.
Bei der Planung und der Bauausführung unserer Höchstspannungsleitungen versuchen wir, die Bedürfnisse der Bürger weitestgehend zu berücksichtigen. Gleichzeitig sind wir aber an die gesetzlichen Vorgaben Deutschlands und der EU gebunden.
Wir unterziehen alle möglichen alternativen Trassenführungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das gilt auch für die Vorschläge aus der Bevölkerung.
Die UVP vergleicht die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die unterschiedlichen so genannten Schutzgüter. Zu diesen gehören der Mensch genauso wie Wasser und Boden, die biologische Vielfalt und die Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen des geplanten Bauvorhabens detailliert. Finanzielle Aspekte spielen in der UVP keine Rolle. Dennoch sind wir grundsätzlich als reguliertes Unternehmen dazu angehalten kosteneffizient zu planen. Die Behörden genehmigen einen Trassenverlauf jedoch nur, wenn er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Nach umfassender Analyse der Gesamtsituation haben wir beantragt, die neue Freileitung im vorhandenen Trassenraum zu bauen. Dafür werden die bestehenden Maste entfernt. Dies führt zu den geringsten Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Schutzgüter. Indem wir im alten Trassenverlauf bauen, können wir weitestgehend auf die Nutzung neuer unbelasteter Flächen verzichten. Auf diese Weise fallen die Eingriffe in das Privateigentum und das Wohnumfeld sowie in Umwelt, Natur und Landschaft, hier vor allem in den Wald, vergleichsweise klein aus. Die Genehmigungsbehörden haben diese Einschätzung bestätigt und unseren Antrag auf Planfeststellung bewilligt.
Wir hoffen, Ihre Fragen beantwortet zu haben. Gern stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Wiede