Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Anregung.
Für die Gleichstromverbindungen wie die Süd-Ost-Passage (500 kV), Südlink oder den Korridor A-Nord sieht der Gesetzgeber laut Gesetzesnovelle des Energieleitungsausbaugesetzes den Vorrang der Erdverkabelung vor. Die neue Ausgestaltung des Energieleitungsrechtes ist eine wichtige Weichenstellung für das Gelingen der Energiewende. Die Möglichkeit der Erdverkabelung wird dabei unseren Werkzeugkasten sinnvoll erweitern, damit wir vor Ort die richtige Technologie – Kabel oder Freileitung - wählen können.
Wir gehen durch die neuen gesetzlichen Grundlagen davon aus, dass der Freileitungsanteil bei den Projekten nur noch sehr gering sein wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir für eventuelle Freileitungsabschnitte auch Kompaktmasten vor, die aber von Form und Erscheinung eher wie ein kleiner Stahlgittermast im 110-kV-Stromnetz aussehen.
Die 380-kV-Gleichstromverbindung Ultranet setzen wir als Hybridleitung auf bereits bestehenden Strommasten um. Ein Neubau ist größtenteils nicht erforderlich, so dass sich der Einsatz neuer Mastformen hier nicht anbietet.
Innovativen Mastformen (z.B. Vollwand-Maste) steht Amprion grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber und wir stehen hier auch in einem weiteren Austausch. Der von Ihnen hier vorgeschlagene Mast-Typ für eine Gleichstromleitung wird in Deutschland von Amprion derzeit aber nicht eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wiede