Sehr geehrter Herr Landrat Eickelkamp,
aufgrund der zunehmenden Einspeisung der Erneuerbaren Energien, vor allem im Norden Deutschlands, ist ein Ausbau der Stromnetze erforderlich. Dieser Ausbau trifft in erster Linie die Höchstspannungsebene, weil die Übertragungsnetze die großen Mengen an Kraftwerksleistung einsammeln, über weite Strecken transportieren und an Großabnehmer ausspeisen. Gleichzeitig geben die Übertragungsnetze die Energie an die Verteilnetze weiter, die diese wiederum an kleine Abnehmer (bsp. private Verbraucher) weiterverteilen.
Unser Übertragungsnetz war ursprünglich dafür ausgelegt, eine vorher festgelegte Menge an Energie von A nach B zu transportieren. Je nachdem, wie viel Strom gebraucht wurde, standen Kraftwerke - vor allem Kohle, Gas und Kernkraft - bereit, nach Bedarf zu liefern. Doch nun speisen immer mehr Windkraft- und Solaranlagen Strom ins Netz ein. Und sie tun es nicht dann und dort, wo Strom gebraucht wird. Sie tun es dann, wenn die Sonne scheint und der Wind weht und nicht dann, wenn der größte Bedarf da ist. Daher stoßen unsere Stromnetze immer öfter an ihre Grenzen.
Haben unsere Schaltleitungen, die für die Stabilität unserer Übertragungsnetze verantwortlich sind, früher nur wenige Warnungen für Über- oder Unterkapazität im Stromnetz erhalten, sind es heute mehrere hunderte pro Jahr. Der Ausstieg aus planbaren Kraftwerksleistungen, wie der Kernkraft bis 2022 und später der Kohle, wird diese Schwankungen im Netz weiter erhöhen.
Daher müssen wir unsere Stromnetze auf der Höchstspannungsebene ausbauen und die Übertragungsleistung von 220-kV auf 380-kV flächendeckend erhöhen, auch in Ihrer Region. Diese Maßnahmen reichen allerdings nicht aus. Trotz des Ausbaus der regionalen Netze u.a. im Bereich des Niederrheins und des Ruhrgebiets, stoßen diese künftig an ihre Grenzen. Eine entscheidende Entlastung wird die Inbetriebnahme der Höchstspanungsgleichstrom (HGÜ)-Übertragungsleitung von Emden nach Osterath bedeuten: Sie wird eine große Menge an „offshore“ erzeugten Windstrom von Punkt zu Punkt, transportieren.
Wo diese Leitung „Korridor A Nord“ verlaufen wird, lässt sich zu dem aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Lediglich die Netzverknüpfungspunkte Emden Ost und Osterath stehen gemäß der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) fest. Ferner ist die vorrangige Verkabelung gemäß §3 BBPlG für die genannte Leitung vorgesehen.
Zu der Bedeutung des Vorhabens der Firma open grid europe für die geplante HGÜ-Verbindung von Emden nach Osterath können wir derzeit noch keine Abschätzung vornehmen. Uns ist das Vorhaben jedoch bekannt und wir werden es im Rahmen unserer weiteren Planungen berücksichtigen.
Des Weiteren werden wir frühestmöglich mit weiteren Informationen auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wiede