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Beantwortet
Autor Jörg Lowin am 15. August 2017
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Sonstige Themengebiete

BBPlG 19, Abschnitt Griesheim - Pfungstadt

Sehr geehrte Frau Bouillon,

ich bin 2. Vorsitzender des Modellfliegerclubs Griesheim e.V. Durch das Bauvorhaben BBPlG 19 sind wir direkt von der Planung der Trasse betroffen, da unser Modellfluggelände direkt an die bestehende Stromtrasse angrenzt..

In der Projektbeschreibung sprechen Sie im Abschnitt Griesheim - Pfungstadt von einer dritten Mastreihe.

Meine Fragen sind hierzu:
- wo wird eine mögliche dritte Mastreihe aufgebaut? Östlich oder westlich der bestehenden Masten?
- von welchen Parametern hängt ein Ausbau östlich, westlich, zwischen den vorhandenen Masten ab?
- ab wann werden Ihre Planungen die möglcihen Ausbauvarianten wiedergeben?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen

Jörg Lowin

+53

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Antwort
von Joëlle Bouillon am 29. September 2017
Joëlle Bouillon

Sehr geehrter Herr Lowin,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Detailplanung für das Projekt ist noch nicht abgeschlossen, zumal diese erst Inhalt des 2. Genehmigungsschritts, dem Planfeststellungsverfahren, im Anschluss an die laufende Bundesfachplanung ist. Nach unserer heutigen Prognose gehen wir jedoch davon aus, dass die 3. Mastreihe nördlich der B26 beginnt. Diese neue Leitung wollen wir von nördlich der B26 bis zum Spannfeld zwischen den Masten 104 und 105 zwischen die bestehenden zwei Leitungen errichten. Der Mast 105 befindet sich auf Höhe des Modellflugplatzes. Der Mast 104 ist der südlich davon gelegene Mast. Nur ab diesem Spannfeld in nördliche Richtung ist ausreichend Platz zwischen den bestehenden Masten. Ausschlaggebend ist jeweils der erforderliche Abstand und Platz zwischen den bestehenden Leitungen zur geplanten Leitung. In dem o.g. Spannfeld müssten wir die Bahnstromleitung überspannen, um anschließend auf der östlichen Seite der beiden bestehenden Leitungen die neue Leitung zu errichten.

Diese Annahmen finden Sie bereits in den Antragsunterlagen zur Bundesfachplanung auf unserer Projektseite Link. Die Konkretisierung und Festlegung der Maststandorte erfolgt im Planfeststellungsverfahren, das wir nach Abschluss der Bundesfachplanung - frühestens im 2. Halbjahr 2018 – beantragen werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Joëlle Bouillon Projektsprecherin