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Beantwortet
Autor Ellen Westphal am 21. Juni 2018
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Projekt: Ultranet

Mindestabstand

Sehr geehrte Damen und Herren,

der gesetzliche Minderabstand für Wechselstromtrassen zu Wohnhäusern beträgt 400m - richtig?
Wie kann es sein, dass der Abstand zur zukünftigen Ultranet-Trasse und unserem Grundstück 170 m beträgt, obwohl die Auswirkungen von Gleichstrom auf den menschlichen Organismus noch nicht erforscht wurden?
Profit vor Mensch?

Mit freundlichen Grüßen,

Ellen Westphal

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Antwort
von Joëlle Bouillon am 10. Juli 2018
Joëlle Bouillon

Sehr geehrte Frau Westphal,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir müssen Sie insofern korrigieren, als dass es keinen gesetzlichen Mindestabstand für Stromleitungen zur Wohnbebauung gibt. Tatsächlich beinhalten die Landesentwicklungspläne einiger Bundesländer Abstände für neu geplante Höchstspannungsleitungen. Diese 200/400 Meter-Regelungen bei der Planung neuer Trassen, sind im Übrigen keine Abstände, die vom Gesundheitsschutz herrühren. Dieser ist durch die Einhaltung der Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung – auch direkt unterhalb von Freileitungen - gegeben. In 170 m Entfernung zu einer Freileitung sind die Feldstärken der Stromleitung kaum nachweisbar. Hierzu empfehlen wir neben vielen weiteren Informationen, die Grafik auf Seite 9 unserer FAQ.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Joëlle Bouillon Projektsprecherin