Sehr geehrter Herr Karst,
Die Bundesfachplanung entscheidet über einen Trassenkorridor für die Gleichstromverbindung. Ein konkreter Konverterstandort wird in der Bundesfachplanung nicht beantragt und nicht festgelegt. Der Trassenkorridor muss jedoch einen möglichen Konverterstandort anbinden, so dass die Standortsuche indirekt Bestandteil des Bundesfachplanungsverfahrens ist.
Für Standorte, die nicht direkt im Trassenkorridor liegen, muss eine Anbindungsleitung des Konverters zum Trassenkorridor in der Bundesfachplanung festgelegt werden. In den Bundesfachplanungsunterlagen hat Amprion gemäß Untersuchungsrahmen der Bundesnetzagentur einen vertieften Standortvergleich vorgelegt. Dieser Alternativenvergleich musste konkrete Anlagenflächen und Anbindungsleitungsvarianten für fünf Standortbereiche in Kaarst, Meerbusch, Neuss und Willich bewerten.
In den Unterlagen ist entsprechend dieses Alternativenvergleichs dargestellt, dass Osterath im Vergleich am besten geeignet ist.
Im Ergebnis schneidet der Standortbereich am südlichen Ortsrand von Osterath (II/2) am besten ab (Infos und Karte des Standorts finden Sie hier: https://ultranet.amprion.net/Technik/Konverterstandort/
Er hat keine vergleichbaren planungsrechtlichen Restriktionen wie die Dreiecksfläche Kaarst und hebt sich durch eine kurze Anbindungsleitung sowie den großen Abstand von ca. 700 Meter zur geschlossenen Wohnbebauung von den anderen Standortbereichen ab. Die Bundesfachplanungsunterlagen umfassen also keinen beantragten Standort, sondern lediglich einen Standortvergleich.
Mit freundlichen Grüßen,
Joëlle Bouillon
Projektkommunikation Ultranet