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Autor Franz Mockenhaupt am 23. Januar 2020
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Sonstige Themengebiete

Neubau 360 kV Freileitung Kruckel-Dauersberg, Abschnitt Landesgrenze NRW - Dauersberg BL 4319

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Planfeststellungsbeschluss der SGD Nord, Koblenz, vom 26.6.2015 für den o.a. Abschnitt der Neubaumaßnahme, wird auf S. 46 ff. ausgeführt, dass nach vollständiger Inbetriebnahme der 380 kV-Leitung die Höchstspannungsfreileitung Siegburg-Dauersberg (BL. 2371) demontiert wird. Der 18 km lange Rückbauabschnitt zwischen der Landesgrenze NRW/Rhl.-Pf. und der UA Dauersberg wird im Rahmen der für das vorliegende Verfahren erforderlichen Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Bleibt es nach Fertigstellung des Gesamtprojektes bei dem vorgesehen Rückbau?
2.Ab wann ist nach derzeitigem Stand des Gesamtprojektes mit dem Rückbau zu rechnen?
3. Werden nach dem Rückbau die im Grundbuch eingetragenen Leitungsrechte gelöscht?
4. Erfolgt diese Löschung auf Initiative von Amprion oder muss ich als Grundstückseigentümer die Löschung beantragen?

Mit feundlichen Grüßen

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