Sehr geehrter Herr Peschel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Entsprechend unserer Einschätzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, welche von den meisten Übertragungsnetzbetreibern geteilt wird, sind wir gehalten Bewegungsdaten von EEG-Anlagen nur für das letztverfügbare Abrechnungsjahr zu veröffentlichen. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich Ihnen die Bewegungsdaten der Vorjahre zur Verfügung zu stellen.
Sie können diese Daten allerdings bei der Bundesnetzagentur erfragen, da sie der Regulierungsbehörde ebenfalls vorliegen.
Ich hoffe, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Preuß,
Pressesprecher