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Beantwortet
Autor Margita Kläres am 27. März 2019
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Sonstige Themengebiete

EEG-Umlage bei Eigenverbrauch in KWK-Anlage

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im Netz eine PV-Anlage (IBN 21.09.2017; 25,92 kW), deren erzeugter Strom teilweise zum Eigenverbrauch im BHKW des gleichen Betreibers eingesetzt wird. Nur der Überschuss geht danach ins Netz.
Ist es richtig, dass für den eigenverbrauchten Strom keine EEG-Umlage anfällt? Was wäre hier die rechtliche Grundlage ?
Ist es richtig, dass der Betreiber auf die Einspeisevergütung aus PV verzichten kann und damit im Gegenzug die Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage entfällt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüße

Margita Kläres

+1

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Antwort
von Andreas Preuß am 11. April 2019
Andreas Preuß

Sehr geehrte Frau Kläres,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider entfällt bei der Anlagensituation die EEG-Umlage nicht. Für die Eigenversorgung fällt eine EEG-Umlage i.H.v. 40% gemäß § 61b EEG an.

Ggf. kann gemäß § 61a Nr. 3 EEG die EEG-Umlage entfallen. Ob die Voraussetzungen dazu bei Ihnen erfüllt sind, können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Preuß,
Pressesprecher