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Beantwortet
Autor Lothar Rausch am 09. Mai 2016
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Sonstige Themengebiete

ENLAG 8

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu ENLAG Maßnahme 8 beim RP Darmstadt haben sie ein Prinzipschaltbild der Baumaßnahme beigefügt. Darin ist ein 380 kV-Stromkreis mit Anknüpfung an die Tennet-Leitung Karben-Frankfurt/Südwest dargestellt.

Hierzu habe ich einige Fragen:

1. Warum dauert die Umsetzung der Leitungsbaumaßnahme so lange?
2. Warum wird die Leitungsbaumaßnahme bei ENTSO-E anders dargestellt? (https://www.entsoe.eu/map/Pages/default.aspx). In der Karte von ENTSO-E wird diese Leitung als mit 2 Stromkreisen ausgebaut und bestehend gekennzeichnet.
3. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die in den 70er Jahren gebauten Masten mit bis zu 4 380 kV-Stromkreisen belegt werden könnten?

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Rausch

+3

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Antwort
von Thomas Wiede am 29. Juni 2016
Thomas Wiede

Sehr geehrter Herr Rausch,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten möchten.

Zu Ihrer ersten Frage: Während des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens hat der Gesetzgeber die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) novelliert. Diese regelt die Obergrenzen u.a. für elektrische und magnetische Felder, jedoch auch für Geräuschimmissionen. Da es hierbei für laufende Verfahren keine Übergangsfristen gab, mussten zuerst entsprechende Anwendungsverordnungen erarbeitet und verabschiedet werden. Erst dann konnten wir die entsprechenden Nachweise, die Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen sind, überarbeiten.

Des Weiteren sind im Rahmen der Anhörung (=Phase der Planfeststellung) Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen, die eine Anpassung bzw. Nachbesserung der Unterlagen erforderlich gemacht haben.

Auf Grund der inzwischen vergangenen Zeit hat es auch Änderungen an der Kataster- und Eigentumssituation gegeben, die ebenfalls zu einer Überarbeitung der Antragsunterlagen führten bzw. führen. Zu den Antragsänderungen müssen einige Stellen/Betroffene erneut beteiligt werden.

Aus diesen Gründen liegt für das Leitungsbauprojekt noch kein „Baurecht“ vor, so dass wir noch nicht mit den Arbeiten vor Ort beginnen können.

Zu Ihrer zweiten Frage: Derzeit ist der Leitungsabschnitt für die ENLAG-Maßnahme 8 nicht mit Höchstspannungsstromkreisen belegt. Die Darstellung im ENTSO-E Plan entspricht somit nicht dem derzeitigen Ausbauzustand. Ursprünglich war die Leitung für die Nutzung von entweder vier 220-kV-Stromkreisen oder aber zwei 380-kV-Stromkreisen ausgelegt, wurde aber bisher lediglich mit 220 kV genutzt. Nach aktuellem Stand der Technik muss die Leitung jetzt aber ertüchtigt werden, um überhaupt einen 380-kV-Stromkreis tragen zu können. Dies liegt zum einen in neuen Baunormen, aber auch in dem bedeutend größeren Durchmesser der Leiterseile und dem damit einhergehenden höheren Gewicht begründet.

In Ihrer letzten Frage zielen Sie auf die in den 70er Jahren bei der Mastkonstruktion getroffenen Annahmen: Eine Belegung mit bis zu vier 380 kV war nicht vorgesehen. Bei unserer aktuellen Planung soll der Mast mit einem 380-kV-Stromkreis belegt werden. Des Weiteren wollen wir einen 110-kV-Stromkreis auf der Leitung mitführen. Weitere 380-kV-Stromkreise sind auf dieser Leitung nicht vorgesehen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen bei Ihren Fragen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Wiede