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Beantwortet
Autor Marianne Terry am 14. Mai 2019
9532 Leser · 1 Stimme (-0 / +1)

Projekt: ALEGrO

Gesundheitliche Schäden

Liebes Amprion-Team,

wir wohnen in Lampertheim im Rosenstock und unsere Kinder gehen in die dortigen Einrichtungen (KiTa Rosenstock und Pestalozzischule). Die 400 Meter Abstand zur Stromleitung werden leider nicht eingehalten und wir fragen uns nach den möglichen Folgeschäden, die wir und vor allem unsere Kinder von der Strahlung der Stromleitung davon tragen.
Was werden Sie tun, um diese 400 Meter nachträglich noch einzuhalten? Welche Maßnahmen sind geplant?
Herzlichen Dank!

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Antwort
von Joëlle Bouillon am 27. Juni 2019
Joëlle Bouillon

Sehr geehrte Frau Terry,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Sorgen nehmen wir ernst und geben Ihnen gerne folgende Auskünfte und Informationsmöglichkeiten als Antwort:

Das Wichtigste zuerst: Auch in unmittelbarer Nähe unserer Leitungen ist der Gesundheitsschutz durch die Einhaltung der strengen Immissionsschutzvorgaben der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) gewährleistet. Aus Immissionsschutzgründen gibt es keinen seitlichen Mindestabstand zu Freileitungen. In einigen Landesentwicklungsplänen wie dem Landesentwicklungsplan Hessen gelten für den Neubau von Leitungen in neuen Trassen Abstände von bis zu 400 Meter als Zielgröße, wobei dies landschaftsplanerische Gründe (Beeinträchtigung des Landschaftsbildes) hat.

Auf unserer Internetseite finden Sie umfangreiche Fragen und Antworten auch zum Thema elektrische und magnetische Felder. Den Link finden Sie hier: https://ultranet.amprion.net/FAQ/index-2.html

Ich verweise zudem gerne auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als unabhängige und verantwortliche Behörde und Informationsquelle. http://www.bfs.de/DE/themen/emf/netzausbau/netzausbau_nod...

Was die geplante Gleichstromverbindung Ultranet in Lampertheim angeht: Amprion sieht vor im Bereich des östlichen Ortsrands von Lampertheim (Rosenstock) eine ältere, bestehende Drehstromleitung abzubauen und an deren Stelle die Gleichstromleitung zu errichten. In diesem Bereich verlaufen derzeit zwei, stellenweise drei Leitungen parallel. Die Leitung, die dem Ort zugewandt ist, bleibt von der Ultranet-Planung unberührt. Die mittlere bzw. äußere Leitung im Trassenband ist die Leitung, die abgebaut werden soll und durch die Gleichstromverbindung ersetzt werden soll. Einen Mindestabstand zu Siedlungsflächen gibt es durch die Nutzung der bestehenden Trasse nicht und ist aus Immissionsschutzgründen auch nicht erforderlich (s.o.). Von der Stadt Lampertheim wurden frühzeitig kleinräumige Varianten für Ultranet vorgeschlagen, um ggf. die Abstände zur Wohnbebauung zu vergrößern. Dieses Anliegen werden wir im jetzt anlaufenden Planfeststellungsverfahren genauer prüfen. Im April diesen Jahres hatten wir die Planungen bei einem öffentlichen Infomarkt in Lampertheim vorgestellt. Auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gibt es die Möglichkeit sich zu verschiedenen Zeitpunkten zu beteiligen (siehe unsere Projektbroschüre Seite 9 - https://ultranet.amprion.net/Genehmigung/Planfeststellung...).

Ich hoffe, die Antwort hilft Ihnen in Ihrer Bewertung weiter und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Joëlle Bouillon,
Projektsprecherin