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Beantwortet
Autor Klaus Eickelkamp am 13. Juni 2016
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Sonstige Themengebiete

Höchstspannungsübertragungsnetz im Kreis Wesel

Sehr geehrte Damen und Herren,

neu für mich ist Ihr Vorhaben 1 "Emden Ost – Osterath", das aus geographischen Gründen voraussichtlich den Kreis Wesel betreffen wird. Mit dieser Leitung wollen Sie den an der Nordsee von Windenergieanlagen erzeugten Strom in den Westen Deutschlands transportierten.
Daneben stehen Pläne zum Umbau des 220 kV Freileitungsnetzes in ein 380 kV Drehstromnetz, dass unter dem EnLAG- Vorhaben 14 "Niederrhein – Utfort – Osterath" zusammengefasst ist. Dieses Vorhaben soll nach Darstellung der Bundesnetzagentur ebenfalls der Übertragung von Windeinspeisung aus dem Nordwesten nach Süden dienen , zudem aufgrund regionaler Einspeisung von Kraftwerksleistung im nördlichen Rheinland die Übertragungskapazität erhöhen.

Beide Planungen lösen für mein Kreisgebiet erhebliche Lasten aus. So stellt sich mir die Frage, ob unter der hinzugetretenen Voraussetzung der HGÜ-Übertragungsleitung noch eine Umstrukturierung des Freileitungsnetzes erforderlich ist. Dabei ist aus meiner Sicht beachtlich, dass das regionalbedeutsame Steinkohlekraftwerk Voerde zeitnah teilweise abgeschaltet werden soll.

Die Firma open grid europe betreibt ein Raumordnungsverfahren für eine neue Erdgaspipeline, die mein Kreisgebiet quert. Diese verbindet Punkte (St. Hubert - Legden), die annähernd auf der Linie Emden - Osterrath liegen. Ziel ist der Ausbau in 2021. Die Umweltrelevanz der Planungen ist ähnlich. Eine Raumanalyse würde voraussichtlich zu ähnlichen Vorzugsvarianten bei der Trassierung führen. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, beide Vorhaben zu verknüpfen? Für die Einwohnerschaft und Natur- und Landschaft wäre es aus meiner Perspektive begrüßenswert, beide Erdbauvorhaben zeitgleich und im selben Korridor zu realisieren.

Ich erbitte Ihre Einschätzung, damit ich mich im Weiteren orientieren und ggf. gegenüber den Einwohnern und der Politik auch Ihre Perspektive als in der Region verwurzeltes Unternehmen berücksichtigen kann.

zuständiger Koordinator der Kreisverwaltung
im Auftrag des Landrats

Klaus Eickelkamp
Kreis Wesel

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Antwort
von Thomas Wiede am 29. Juni 2016
Thomas Wiede

Sehr geehrter Herr Landrat Eickelkamp,

aufgrund der zunehmenden Einspeisung der Erneuerbaren Energien, vor allem im Norden Deutschlands, ist ein Ausbau der Stromnetze erforderlich. Dieser Ausbau trifft in erster Linie die Höchstspannungsebene, weil die Übertragungsnetze die großen Mengen an Kraftwerksleistung einsammeln, über weite Strecken transportieren und an Großabnehmer ausspeisen. Gleichzeitig geben die Übertragungsnetze die Energie an die Verteilnetze weiter, die diese wiederum an kleine Abnehmer (bsp. private Verbraucher) weiterverteilen.

Unser Übertragungsnetz war ursprünglich dafür ausgelegt, eine vorher festgelegte Menge an Energie von A nach B zu transportieren. Je nachdem, wie viel Strom gebraucht wurde, standen Kraftwerke - vor allem Kohle, Gas und Kernkraft - bereit, nach Bedarf zu liefern. Doch nun speisen immer mehr Windkraft- und Solaranlagen Strom ins Netz ein. Und sie tun es nicht dann und dort, wo Strom gebraucht wird. Sie tun es dann, wenn die Sonne scheint und der Wind weht und nicht dann, wenn der größte Bedarf da ist. Daher stoßen unsere Stromnetze immer öfter an ihre Grenzen.

Haben unsere Schaltleitungen, die für die Stabilität unserer Übertragungsnetze verantwortlich sind, früher nur wenige Warnungen für Über- oder Unterkapazität im Stromnetz erhalten, sind es heute mehrere hunderte pro Jahr. Der Ausstieg aus planbaren Kraftwerksleistungen, wie der Kernkraft bis 2022 und später der Kohle, wird diese Schwankungen im Netz weiter erhöhen.

Daher müssen wir unsere Stromnetze auf der Höchstspannungsebene ausbauen und die Übertragungsleistung von 220-kV auf 380-kV flächendeckend erhöhen, auch in Ihrer Region. Diese Maßnahmen reichen allerdings nicht aus. Trotz des Ausbaus der regionalen Netze u.a. im Bereich des Niederrheins und des Ruhrgebiets, stoßen diese künftig an ihre Grenzen. Eine entscheidende Entlastung wird die Inbetriebnahme der Höchstspanungsgleichstrom (HGÜ)-Übertragungsleitung von Emden nach Osterath bedeuten: Sie wird eine große Menge an „offshore“ erzeugten Windstrom von Punkt zu Punkt, transportieren.

Wo diese Leitung „Korridor A Nord“ verlaufen wird, lässt sich zu dem aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Lediglich die Netzverknüpfungspunkte Emden Ost und Osterath stehen gemäß der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) fest. Ferner ist die vorrangige Verkabelung gemäß §3 BBPlG für die genannte Leitung vorgesehen.

Zu der Bedeutung des Vorhabens der Firma open grid europe für die geplante HGÜ-Verbindung von Emden nach Osterath können wir derzeit noch keine Abschätzung vornehmen. Uns ist das Vorhaben jedoch bekannt und wir werden es im Rahmen unserer weiteren Planungen berücksichtigen.

Des Weiteren werden wir frühestmöglich mit weiteren Informationen auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Wiede