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Beantwortet
Autor S. Hauswirth am 12. Juli 2017
8923 Leser · 2 Stimmen (-0 / +2)

Projekt: Ultranet

Konverter Osterath

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Heute ging durch die Presse, dass entgegen allen früheren Äußerungen der Fa. Amprion, nun wieder der Standort Osterath in die engere Wahl kommt.

Ich bitte um Stellungnahme, ob frühere Prioritäten, wie der grösstmögliche Abstand zur Wohnbebauung ausgegeben wurden zugunsten der geringeren Kosten einer kürzeren Anbindung an das Netz.

Die Osterather Bürger werden dies nicht hinnehmen.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Hauwirth

+2

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Antwort
von Joëlle Bouillon am 20. Juli 2017
Joëlle Bouillon

Sehr geehrter Herr Hauswirth,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für das Projekt Ultranet ist die Umspannanlage Osterath im Bundesbedarfsplangesetz als Netzverknüpfungspunkt vorgegeben. Der Konverter muss dabei nicht direkt am Netzverknüpfungspunkt errichtet werden, sondern kann auch zehn Kilometer oder mehr davon entfernt sein. In diesem Fall muss der Konverter jedoch über eine neue Stichfreileitung mit dem Netzverknüpfungspunkt verbunden werden. Im aktualisierten Standortgutachten ist eine Länge für die Stichleitung von maximal 5 Kilometer zugrunde gelegt worden, um die Zerschneidungswirkung und Schaffung neuer Betroffenheiten zu minimieren.

Die bisher aufeinander aufbauenden drei Gutachten aus den Jahren 2014 und 2015 wurden zu einem Gesamtgutachten zusammengeführt und an die nun aktuellen rechtlichen Gegebenheiten angepasst. Darüber hinaus berücksichtigt das aktualisierte Gutachten die Anbindung der Gleichstromverbindung A-Nord, Vorhaben Nr. 1, Emden-Osterath, die seit letztem Jahr gesetzlich vorrangig als Erdkabel zu realisieren ist.

Leider hat sich das pauschale politische Kriterium des „größtmöglichen Abstands zur geschlossenen Wohnbebauung“ als rechtlich angreifbar erwiesen. Stattdessen nutzt Amprion in dem aktualisierten Gutachten die neuen Vorgaben des Landesentwicklungsplans mit dem Abstandsgebot von 200 zur Außenbereichsbebauung und 400 m zum Siedlungsrand zugrunde gelegt. Dies gilt zwar nicht unmittelbar für die Konverterstation, aber für die o.g. neue Stichleitungsanbindung. Damit der Schutz der Anwohner weiterhin hohe Priorität hat, haben wir für das aktualisierte Gutachten eine neu sog. Sichtbarkeitsanalyse erstellt, die das Schutzgut Mensch in den Mittelpunkt rückt. Die Ergebnisse sind mit einer hohen Gewichtung in die Gesamtabwägung eingegangen („Erhebliche optische Wirksamkeit des Konverters“ als Abwägungskriterium – s.S. 79 ff. im Gutachten).

Die Aktualisierung des Standortgutachtens bestätigt erneut, dass die Dreiecksfläche in Kaarst am besten für den Bau eines Konverters geeignet wäre. Ausschlaggebend dafür sind die dezentrale Lage und die vergleichsweise geringe Sichtbarkeit. Damit bleibt die Kaarster Dreiecksfläche, die sich in unserem Eigentum befindet, unser Favorit, und wir tun weiterhin alles, um den Konverter dort zu realisieren. Um den bislang regionalplanerisch als Kiesfläche ausgewiesenen Kaarster Standort für unsere Anlage nutzbar zu machen, sind wir auf politische Unterstützung angewiesen. Sollte die weiterhin ausbleiben, rückt Osterath als etwas geringer geeigneter Standort, der jedoch am Netzverknüpfungspunkt liegt und am besten an die o.g. Gleichstromverbindung A-Nord angebunden werden kann, notwendigerweise wieder in den Fokus.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf das Fragen-und-Antworten-Dokument zum Konverter (Stand 30.6.2017) und auf das Standortgutachten selber.

Wir hoffen, dass wir Ihre Frage hiermit beantworten konnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Joëlle Bouillon,

Projektsprecherin