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Autor Markus Strauch am 11. September 2017
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Sonstige Themengebiete

Sicherheitsmaßnahmen/Netzstabilität

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Zeit beschäftige ich mich mit besonderen netztechnischen Betriebsmitteln iSd § 11 Abs. 3 EnWG (nach alter Gesetzeslage sog. Netzstabilitätsanlagen gem. § 13k EnWG).

Es wäre sehr hilfreich von Ihnen als Übertragungsnetzbetreiber erfahren zu können, unter welche Sicherheits-Maßnahmen aus § 13 EnWG Sie diese Betriebsmittel bzw. Anlagen fassen und ggf. welche Betriebsmittel für Sie damit gemeint sind.

Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Hilfe und verbleibe mit den besten Grüßen,

M. Strauch

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