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Beantwortet
Autor D. Haak am 02. Oktober 2017
8069 Leser · 1 Stimme (-0 / +1)

Projekt: ALEGrO

Leitungsführung

Sehr geehrte Damen und Herren.
Es gibt ja bereits genehmigte Leitungstrassen für Gas, Wasser, Telekom und Bundesnachrichtendienst zur Hauptversorgung!
Werden diese Trassen in Ihren Planungsüberlegungen mit einbezogen?
Selbstverständlich mit den erforderlichen Sicherheitsabständen! Das würde den Gegnern doch einiges an Argumenten abnehmen!
Ich bin Befürworter für Gleichstromtrassen! Mehr Energie kann man doch wohl nicht sparen!
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.Ing. Manfred Haak

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Antwort
von Joëlle Bouillon am 06. November 2017
Joëlle Bouillon

Sehr geehrter Herr Haak,

vielen Dank für Ihre Anregung.

Ihre Anregung mit bestehender Infrastruktur zu bündeln, entspricht unseren Leitlinien zur Planung des Netzausbaus.

Im Projekt ALEGrO führt unsere geplante Erdkabel-Gleichstromverbindung über weite Strecken parallel zu Autobahnen und Gasleitungen.

Um geeignete Trassenverläufe zu ermitteln, orientieren wir uns – auch im Rahmen der Raumordnung – an folgenden Grundsätzen:

  • Wo es machbar ist, nutzen wir für einen Neubau schon bestehende Trassenräume – auch, um private Grundstücke zu schonen.
  • Wenn möglich, bündeln wir eine neue Verbindung mit linearer Infrastruktur, vorrangig mit anderen Stromleitungen, aber auch mit Eisenbahntrassen oder Straßen. Zudem streben wir eine möglichst geradlinige Linienführung an.
  • Wir versuchen, eine möglichst direkte und kurze Leitungsführung zu realisieren – zum einen, um die Eingriffe in die Umwelt und die Betroffenheiten für Anwohner zu minimieren, aber auch, um die Kosten in einem wirtschaftlichen Rahmen zu halten.
  • Wir achten darauf, ausreichenden Abstand zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden zu halten.
  • Wir greifen möglichst nicht auf Flächen zurück, die einen hohen Wert für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild oder die Erholung haben.
  • Die Nutzungseinschränkungen für die Landwirtschaft wollen wir so gering wie möglich halten.
  • Wir nehmen Rücksicht auf kommunale und fachliche Entwicklungsplanungen, wie Bebauungs- oder Landschaftspläne.

Soweit die gesetzlich zwingenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann jedoch keinem dieser Aspekte ein genereller Vorrang eingeräumt werden. Die Vielzahl der – sich häufig auch widersprechenden – Belange müssen im Einzelfall sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Antwort weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Joëlle Bouillon
Projektsprecherin