Sehr geehrter Herr Testroet,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf der im Beitrag vom 29. März genannten Leitung (Bauleitnummer 2364, Mast 14) wird ausschließlich Wechselstrom geführt. Feldmessungen wurden in diesem Bereich nicht durchgeführt, jedoch haben wir in der Vergangenheit verschiedene Anfragen mit der Bitte um Berechnungen erhalten. Unsere Berechnungen sind jeweils grundstücksbezogen. Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen diese nicht grundstücksbezogen weitergeben.
Je nach Abstand zur Freileitung ergeben sich in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden
maximal 1,3 kV/m für das elektrische und
maximal 15,5 Mikrotesla für das magnetische Feld
Hierbei wurde immer die maximal mögliche Auslastung aller Stromkreise und der größtmögliche Leiterseildurchhang zu Grunde gelegt.
Aufgrund der Schirmwirkung der Gebäudematerialien ist innerhalb der auf den Grundstücken liegenden Gebäude praktisch kein elektrisches Feld der Freileitung mehr nachweisbar.
Alle ermittelten Werte liegen unterhalb der Anforderungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV). Diese Verordnung ist für Hochspannungsfreileitungen heranzuziehen. Seit dem 01.01.1997, zuletzt novelliert am 22.08.2013, legt die 26. BImSchV für den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung in 50-Hz-Feldern Werte von maximal 5 kV/m für das elektrische und 100 Mikrotesla für das magnetische Feld fest. Diese Werte stellen auch nach Meinung der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) den Schutz des Menschen vor elektromagnetischen Feldern sicher.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Frentrup