Sehr geehrter Herr Schonlau,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Betreiber von EE-Anlagen (hier Windkraft) erhalten keine vermiedenen Netzentgelte, solange sie eine finanzielle Förderung über das EEG beziehen (s. § 18 Abs. 1 Nr. 1 StromNEV bzw. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EEG). Dies gilt sowohl in der Festvergütung als auch in der Direktvermarktung. Lediglich in der „sonstigen Direktvermarktung“, d.h. wenn der Anlagenbetreiber ohne finanzielle Förderung aus dem EEG seinen EE-Strom selbst vermarktet, hat er Anspruch auf vermiedene Netzentgelte. Diese werden vom Anschlussnetzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Wiede