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Beantwortet
Autor Heinrich Müllers am 05. August 2015
12397 Leser · 7 Stimmen (-1 / +6)

Sonstige Themengebiete

Verzinsung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Amprion bekommt eine sehr hohe Verzinsung des eingesetzten Kapitals, nämlich 9,05 %.
Wieso bekommen dann die Eigentümer der Grundstücke auf dem die Masten gestellt und die Leitungen drüber gehen nur eine Verzinsung von, ganz vorsichtig gerechnet, ca. 15.000 Teil davon???
Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt auf der ganzen Fläche und nicht nur auf der Fläche des Schutzstreifens!!!! Ausserdem stehen diese Mast über 100 Jahre im Feld!!!!!!!!!
Gerne dürfen Sie auch meine Mail-Adresse veröffentlichen.
Schöne Grüsse aus Kaarst
Heinrich Müllers

+5

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Antwort
von Thomas Wiede am 24. September 2015
Thomas Wiede

Sehr geehrter Herr Müllers,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Thema, das sie ansprechen, ist vielschichtig. Richtig ist, dass alle von der Leitung unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer für die Inanspruchnahme ihres Grundbesitzes Entschädigungen auf Basis der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen erhalten.

Diese Entschädigungen orientieren sich nicht an der Verzinsung unserer Investitionen, die von der Bundesnetzagentur alle fünf Jahre festgelegt wird, sondern an der Wertminderung (der juristische Begriff ist „Rechtsverlust“) des jeweiligen Grundstücks auf Grund der Inanspruchnahme durch die Leitung. Die Wertminderung bemisst sich dabei an der Nutzungseinschränkung, die das Grundstück durch die Leitung erfährt und am Verkehrswert des betroffenen Grundstücks. Durch Rechtsprechung ist in der Vergangenheit z. B. für landwirtschaftlich genutzte Flächen eine Wertminderung von 10 – 20 % des jeweiligen Verkehrswertes je Quadratmeter betroffener Schutzstreifenfläche als angemessen festgesetzt worden. Dieser Entschädigungsbetrag ist dem Grundstückeigentümer als einmalige Entschädigung zu erstatten.

Sofern darüber hinaus z.B. durch die Errichtung von Masten weitere Beeinträchtigungen oder Nutzungseinschränkungen entstehen, sind diese zusätzlich zu entschädigen. Dies erfolgt z.B. bei landwirtschaftlichen Flächen auf Basis gutachterlicher und mit den jeweiligen Landwirtschaftsverbänden abgestimmten Ermittlungen.

Zudem werden selbstverständlich auch alle Flur-, Aufwuchs- und Folgeschäden erstattet, die dem jeweiligen Nutzer durch Bau und Betrieb der Leitung entstehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Wiede

Leiter Unternehmenskommunikation/Energiepolitik