Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Frage, welche wir gerne beantworten.
Grundsätzlich gilt, dass die Übertragungsnetzbetreiber Strom diskriminierungsfrei durchleiten müssen. Zu diesem Prinzip gibt es jedoch eine Ausnahme: Grüner Strom – etwas aus Windkraftanlagen – genießt gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Einspeisevorrang, hat also Vorfahrt im Netz. Welche Kraftwerke darüber hinaus in das Übertragungsnetz einspeisen, hängt primär nicht von einer einzelnen Leitung ab, sondern vom Markt. Dementsprechend transportiert die Gleichstrompassage – wie andere Leitungen auch - einen marktbasierten Energiemix.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Weber (Projektkommunikation Gleichstrompasage/Korridor D)