Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
Wir haben in unserem Netzgebiet eine neue WEA (3000 KW Leistung) ! Inb.-Datum 28.03.2017.
Wie hoch ist hier den anzulegende Wert? 8,29 ct/kWh oder die 7,89 ct/kWh EEG-Einspeisevergütung?
Die Anlage ist fernsteuerbar! Greift somit die Übergangsbestimmung aus dem §100 Abs. 1 Nr.8?
Könnten Sie mir hier behilflich sein.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wedeking
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