Sehr geehrte Frau Schuchmann,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir freuen uns sehr, dass Sie mit dem, was die Lehrer und die Schulleitung an der Hessenwaldschule leisten, sehr zufrieden sind.
Sie schildern uns eindringlich Ihren Unmut über den baulichen Zustand der Schule und beklagen, dass vom Schulträger am alten Gebäude notdürftig ausgebessert wird und der Neubau sich hinzieht.
Gerne bieten wir an, uns mit dem Schulträger in Verbindung zu setzen und auf die Situation hinzuweisen.
Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen sind jedoch grundsätzlich nicht Aufgabe des Kultusministeriums, sondern der kommunalen Schulträger, sprich der Land- kreise bzw. kreisfreien Städte. Diese haben die erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen zu errichten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Zuständig ist im Falle Weiterstadts der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Bei öffentlichen Gebäuden gelten zudem besondere Vergaberegeln, die der Schulträger gezwungenermaßen einhalten muss und die zudem Zeit kosten.
So sehr ich Ihre Verärgerung verstehe, bitte ich doch um Ihr Verständnis, dass es mir nicht möglich ist, in diesen Bereich Veränderungen anzuordnen. Gerne bieten wir jedoch an, uns mit dem Schulträger in Verbindung zu setzen und auf die Situation hinzuweisen.
Ihren Kindern wünsche viel Erfolg für ihren schulischen Weg in einem hoffentlich bald besseren und moderneren Lernumfeld.
Mit freundlichen Grüßen
Nicola Beer
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am 02. November 2012
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