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Beantwortet
Autor Frank Taulien am 29. November 2012
15512 Leser · 5 Stimmen (-1 / +4) · 1 Kommentar

Sicherheit und Recht

Sicherheit im öffentlichen Räum

Sehr geehrte Damen und Herren!

Alljährlich wird - auch von der Hess. Landesregierung - der "Wettstreit um die beste Aufklärungsquote" in der Verbrechensbekämpfung ausgerufen. Focussiert wird sich im Vorfeld auf die Zahlen des Vorjahres. Schaut man sich jedoch die Veröffentlichungen etwas näher an, so kommen gewisse Fragen auf.

1.
Kann die Polizei tatsächlich in der Art und Weise den "Entstehungsprozess" von Kriminalität steuern, wie es in der privaten Wirtschaft geschieht? Dort obliegt dem Unternehmen, welche Ressourcen zu welcher Zeit an welchem Ort zum Einsatz kommen, um das Produkt nach Zielvorstellungen für den Konsumenten bereitzustellen. Meiner Meinung nach entscheidet bei Straftaten immer noch der Straftäter selbst, wann er wo welche Straftat verübt.

2.
Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen europäischer Osterweiterung und Kriminalitätsentwicklung?

These:
Sicherheit ist unbestritten ein Faktor für die Ansiedlung von Unternehmen; Unternehmen aber haben ihren Teil dazu beizutragen, ihre Aktivitäten abzusichern. Die Kosten dafür werden ja in der GuV berücksichtigt.
Zuvörderst hat der Bürger Anspruch auf ein "Leben in Sicherheit" - im engen privaten Raum und in der Öffentlichkeit; denn er kann sich nicht Einzäunen, sobald er seine Wohnung verlässt.

Mit freundlichen Grüßen und besten Dank für Ihre Mühewaltung!

+3

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Antwort
von Innenminister Boris Rhein am 19. Dezember 2012
Boris Rhein

Sehr geehrter Herr Taulien,

zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass ein Vergleich mit der freien Wirtschaft nur schwer möglich ist, da das Produkt „Sicherheit“ nur bedingt beeinflussbar ist. Die hessische Polizei beobachtet und analysiert sehr genau die Kriminalitätslage und erarbeitet – besondere Entwicklungen oder Phänomene berücksichtigend – vielfältige Konzepte bzw. schreibt sie fort. Hierbei kommen modernste taktische und technische Maßnahmen zum Einsatz.

Auch wenn die Polizei nicht jede Straftat verhindern kann, ist es in Hessen mittlerweile im langjährigen Trend beeindruckend gelungen, weit mehr als die Hälfte aller registrierten Straftaten aufzuklären und zugleich die Zahl der Straftaten stetig und deutlich zu senken. Noch vor 20 Jahren (1992) klärte die Polizei gerade einmal 39 %; in 2011 waren es 58,5 % aller Straftaten. Gleichzeitig nahmen die Straftaten ab, von 477.922 auf 396.834 Straftaten. Dass auch die präventiven polizeilichen Bemühungen ihre Früchte tragen, zeigt sich besonders deutlich beim Wohnungseinbruch, bei dem mittlerweile durch intensive Aufklärung der Bevölkerung über Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zwei von fünf Straftaten im Versuchsstadium stecken bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen das Angebot „ihrer“ Polizei gerne und offensichtlich erfolgreich an.

Natürlich wird auch das Produkt „Sicherheit“ über die zur Verfügung stehenden Ressourcen gesteuert. Sicherheit hat ihren Preis und deswegen hat die Landesregierung seit 1999 viel in Ausbildung, Ausstattung und Personal investiert. Die hessische Polizei ist im Bundesvergleich technisch, taktisch und personell eine der am besten ausgebildeten und ausgestatteten Polizeien.

Zu Ihrer zweiten Frage: Innere Sicherheit ist sowohl für die Standortfrage von Unternehmen von Bedeutung als auch für das Wohlbefinden der Bevölkerung. Das Spannungsfeld besteht zwischen dem Grad der „zu verkraftenden“ Kriminalität als Preis für einen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat und den Einschränkungen der Freiheitsrechte. Mit einem gewissen Grad an Kriminalität muss eine Demokratie leben und umgehen können. Die richtige Balance zwischen der größtmöglichen Sicherung und Einschränkung dieser Freiheits- und Freizügigkeitsrechte – die wir nicht nur auf das nationale Territorium beschränken, sondern im EU-Kontext betrachten müssen – zu finden, ist eine wichtige innenpolitische Aufgabe einer Landesregierung. Wie bereits in der ersten Frage dargestellt, muss dieses über angemessene und ausgewogene Maßnahmen der Repression und der Prävention geschehen. Die hessische Polizei versteht sich als Bürgerpolizei, die die Freiheitsrechte aller Bürger und Gäste in unserem Land gleichermaßen mit höchstem Respekt wahrt. Natürlich besteht in bestimmten Kriminalitätsphänomenen ein Zusammenhang zwischen der EU-Osterweiterung und Kriminalitätsentwicklung (z.B. Kfz.-Diebstahl und Skimming). Gerade für Menschen aus wirtschaftlich und sozial schwachen Ländern ist Westeuropa besonders attraktiv. Dies begünstigt auch Kriminalität. Hessen ist sowohl Zielland vieler Menschen aus Osteuropa als auch Transitland. Die hessische Polizei hat sich in verschiedenen Kriminalitätsphänomen auf entsprechende Tatbegehungsweisen eingestellt. Die Maßnahmen sind breit gefächert und umfassen ergänzend natürlich auch Einschränkungen, z. B. durch Personen- und Fahrzeugkontrollen sowie deren Überprüfungen im Fahndungsbestand oder durch den Einsatz von Automatisierten Kennzeichenlesegeräten (AKLS). Die polizeilichen Maßnahmen unterliegen einschlägigen rechtlichen Vorschriften und werden mit der gebotenen Sorgfalt und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet. Dass die Polizei damit erfolgreich Straftaten aufklärt und sogar verhindert, somit auch das Sicherheitsgefühl der dort lebenden Bürger stärkt, zeigt sich u. a. auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Wenn dann solche positiven Ergebnisse in einer Region auch für die Frage der Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen eine Rolle spielen, können wir dieses für Hessen nur als Erfolg werten.

Mit freundlichen Grüßen

Boris Rhein

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Frank Taulien
    am 20. Dezember 2012
    1.

    Sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für diese ausführliche Antwort, verbunden mit den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und Neuen Jahr 2013! Frank Taulien

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