Sehr geehrter Herr Baumann,
tatsächlich stellen wir auch in Hessen seit der Saison 2009 / 2010 eine kontinuierliche Steigerung der polizeilichen Einsatzkosten im Rahmen von Fußballeinsätzen fest.
Hierzu ist anzumerken, dass die Polizei als Garant für die öffentliche Sicherheit und Ordnung diesen verfassungsrechtlichen Auftrag auch beim Einsatz von Fußballspielen ausübt. Vorrangiges Ziel ist, neben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs der Veranstaltung für eine Vielzahl von Zuschauern.
Die Polizei wird dabei für die Allgemeinheit (tausende von Fußballfans und Unbeteiligte im Bereich der Stadien und auf den An- und Abreiserouten) tätig und nicht für die Vereine bzw. die Fußballverbände. Die Polizei übernimmt dabei keine Ordnungsfunktion für den jeweiligen Veranstalter, da die Beamtinnen und Beamten ausschließlich Gefahren abwehren und Straftäter verfolgen. Diese Aufgaben obliegen der Polizei natürlich auch auf Privatgelände, z.B. in einem Fußballstadion.
Da die Polizei während Fußballspielen grundsätzlich nur die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrnimmt, die Dritte nicht ausführen dürfen (z.B. Verkehrsregelung auf öffentlichen Straßen und Plätzen; Verhinderung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten), darf der Staat die dadurch entstandenen Kosten – laut Gesetz – niemandem in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.