Sehr geehrter Herr Dr. Hubitsch,
vielen Dank für Ihren Beitrag auf unserer Bürgerdialogplattform. Die Energiewende bedeutet eine tiefgehende Neustrukturierung des gesamten Energiesystems hin zu einer weitgehenden bzw. ausschließlichen Deckung des Bedarfes an Strom und Wärme vorzugsweise aus regional verfügbaren erneuerbaren Energiequellen.
Sie ist eine Generationenaufgabe, also ein langfristig angelegter, komplexer Prozess, dessen Erfolg letztlich von der Akzeptanz, dem Engagement und der Motivation aller Akteure – vom energieintensiven Großunternehmen über die Kommunen bis hin zum privaten Haushalt bzw. zum einzelnen Bürger – abhängt.
Dies auf einem hohen Niveau zu erreichen und zugleich die Einsicht in die Notwendigkeit infrastruktureller und anderer Maßnahmen anhaltend im gesamtgesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern erfordert einen fortgesetzten Dialog, in dem die Bürgerinnen und Bürger offen informiert und in die Gestaltung des Prozesses einbezogen werden.
Dabei kommt es nicht darauf an, in einen hektischen Aktionismus zu verfallen, sondern vielmehr eine kluge, transparente und langfristig zielorientierte energiepolitische Linie zu verfolgen.
Vor diesem Hintergrund teilen wir als Hessische Landesregierung Ihre Auffassungen zur Ansiedlungsstrategie für Windkraftanlagen: Windkraftanlagen müssen selbstverständlich an dafür geeigneten Orten auf der Basis geltenden Rechtes errichtet, betrieben und ggf. unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik erneuert oder auch rückgebaut werden.
Mit der Windressourcenkarte stellt das Land hierzu ein wirksames Planungs- instrument zur Verfügung. Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, Vorrangflächen für die Windenergienutzung mit landesweit einheitlichen Kriterien in einer Größenordnung von 2 Prozent der Landesfläche regionalplanerisch zur Verfügung zu stellen. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen werden derzeit mit der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans „Hessen 2000“ geschaffen. Darin werden beispielsweise die Mindestgeschwindigkeit mit 5,75 Meter pro Sekunde und der Abstand zu Siedlungsflächen mit 1000 Meter festgelegt.
Auch Ihr Hinweis zum Vorhalt effizienter „konventioneller“ Kraftwerkstechnologie deckt sich mit den energiepolitischen Ansätzen, die in Hessen derzeit zur Gewährleistung einer dauerhaft sicheren, für alle bezahlbaren und ökologisch verträglichen Energieversorgung verfolgt werden.
Gaskraftwerke können grundsätzlich flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden, um etwaige Versorgungslücken, die sich aus der fluktuierenden Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen, insbes. Wind, jederzeit ergeben können, zu kompensieren.
Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist der rationelle Umgang mit Strom und Wärme ein weiterer entscheidender Schlüssel zum Erfolg der Energiewende.
Hier gibt es – vor allem bei der Versorgung von Gebäuden, bei industriellen Prozessen oder auch bei der Energieerzeugung selbst – erhebliche Potenziale, die vordringlich erschlossen werden müssen.
Die Erschließung dieser Effizienzpotenziale kann z. B. im Bereich der privaten Haushalte mit einfachen Maßnahmen wie der konsequenten Nutzung energiesparender Geräte oder modernisierter Haustechnik bewerkstelligt werden und zu spürbaren Kostenentlastungen führen.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia Puttrich
Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
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