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Autor Marco Gaug am 01. März 2013
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Energie

EEG-Vergütung sachgerecht ausgestalten

Guten Tag,

die Vergütungssätze des EEG sollten der politischen Festsetzung entzogen und stattdessen von einem neutralen Expertengremium alle 3Monate anhand der realen Kosten einer Referenzanlage (und angemessenener Rendite für den Investor) festgesetzt werden. Sinn der Förderung ist schließlich eine Kostendeckung für das Invest plus Anreiz zum Invest. Wie bei einem politischen Mindestlohn besteht bei einer politischen Festsetzung die Gefahr der Überförderung bzw. einer zu langsamen Anpassugn nach unten.
Mit einer sachlichen und unpolitischen Entscheidung könnte Überförderung vermieden und so Kosten reduziert werden und ein Ausbau der EE in vernünftigem Rahmen sichergestellt werden.
Wenn bei einer Technologie über 12 Monate keine Kostendegression eintritt, ist die Markteinführung beendet und damit die Vergütung einzustellen.
"Neue" Technologien können entsprechend dieser Regelungen ebenfalls über das EEG gefördert werden, wenn das Gremium Chancen für eine mittelfristige Marktfähigkeit sieht. Damit hätte man einen technologieoffenen Ansatz.

Diese Maßnahmen müssten sicherlich mit einer Stärkung der Markt- und Systemintegration der EE einhergehen.

Da ich eine konkrete Frage stellen soll: Wird sich die Landesregierung bei den Verhandlungen um eine grundlegende Reform des EEG in der kommenden Legislaturperiode für dieses Modell einsetzen?

Beste Grüße
M.Gaug

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