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Beantwortet
Autor A. Hinteregger am 15. Mai 2013
15431 Leser · 5 Stimmen (-0 / +5) · 0 Kommentare

Familie

Kinderbetreuung nach wie vor großes Manko

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land bewirbt sich als "Hessen ist ein Familienland". Dies mag vielleicht mehrheitlich so erscheinen, jedoch bestätigen wie immer die Ausnahmen die Regel.

Ich erlaube mir daher zu sagen, dass das Land Hessen kein Familienland ist, denn die Kinderbetreuung für berufstätige Eltern weist nach wie vor immensen Nachholbedarf vor.

U3 und Kindergartenplätze sind nicht genügend vorhanden und decken nicht den bestehenden Bedarf. Einrichtungen in privater Trägerschaft werden ungenügend bezuschusst, obwohl diese wirtschaftlicher arbeiten, als es die öffentliche Hand jemals zustande bringt.

Die Betreuung von Kindern im Grundschulalter ist schlichtweg als "Katastrophe" zu bezeichnen und hier bringt auch die Einführung des Programms "Ganztagsschule nach Maß" nicht den erwünschten Effekt, da diese vom Schulträger gesteuert werden und nicht vom Land selber überwacht werden.

Das Land, bzw. der Schulträger belastet die öffentlichen Kassen durch den Einsatz und Aufstockung der Lehrer, die für den Betrieb einer Ganztagsschule erforderlich sind, in höchstem Maße und deckt den tatsächlichen Betreuungsbedarf berufstätiger Eltern noch nicht einmal ansatzweise ab.

Hinzu kommt, dass diese "Maßnahme" den Eltern die Wahlmöglichkeiten nimmt, da - gesetzlich verordnet durch den derzeitigen KiföG - Gesetzesentwurf - der komplette reine Hortbetrieb abgeschafft wird (Daran ändert auch der Bestandsschutz bis 2016 nichts), indem Landeszuschüsse auf einen pauschalisierten Mindestbetrag (jährlich) reduziert wird und der weitere Betrieb aufgrund des hohen Personalaufwandes unmöglich gemacht wird.

Gleichzeitig spricht das Land Hessen von "Ehrenamt" und "Familienland" - aufgrund eigener Erfahrung kann ich dem nur kopfschüttelnd widersprechen, da dies nicht die Realität wiederspiegelt.

Die Politik "regiert" hier sowohl am Bedarf als auch an der Realität im Allgemeinen vorbei - dies meine subjektive Betrachtungsweise aus der Sicht eines ehrenamtlich Tätigen für eine Tageseinrichtung.

Warum wird hier nicht erst einmal mit privaten Trägern gesprochen, die wirtschaftlich wesentlich günstiger und flexibler arbeiten können, als es öffentliche auch nur ansatzweise können?

Warum werden dann auch noch Leistungen für private Träger als erstes gekürzt, obwohl diese günstiger wirtschaften?

Mit freundlichen Grüßen

A.I. Hinteregger

+5

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Antwort
von Sozialminister Stefan Grüttner am 24. Mai 2013
Stefan Grüttner

Sehr geehrte Frau Hinteregger,

vielen Dank, dass Sie sich an der Bürgerdialogplattform der Landesregierung beteiligt haben. Das Land Hessen versteht sich als „Familienland“, weil es sowohl im Bereich der Kinderbetreuung als auch bei der Unterstützung im Alltag zahlreiche Anstrengungen unternimmt, um Familien zu entlasten.

In der institutionellen Kinderbetreuung werden sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen gefördert. Im Sinne der Pluralität und Subsidiarität ist dieser Umstand sogar zwingend erforderlich. Das betrifft den Bereich U3 ebenso wie die Kindergärten. Private Kindergärten werden vom Land sogar höher bezuschusst als öffentliche Einrichtungen. Damit erhalten Kommunen den Anreiz, sich freier Träger zu bedienen, was zur Entlastung der öffentlichen Hand führen kann.

Neben öffentlichen und frei-gemeinnützigen Trägern werden auch nicht-gemeinnützige Träger, wie beispielsweise betriebliche Kindertageseinrichtungen, vom Land gefördert. Dadurch unterstützt das Land Hessen diejenigen Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein familienfreundliches Arbeitsumfeld bieten möchten.

In Hessen steht für jedes Kind im Kindergartenalter ein Betreuungsplatz zur Verfügung, der Versorgungsgrad beträgt rein rechnerisch sogar mehr als 100%. Für die unter Dreijährigen wird Hessen das von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam beschlossene Ziel von 35% bis zum 1. August erreichen und auch über diesen Zeitpunkt hinaus weitere Plätze schaffen, um den Familien - gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren - ein adäquates Betreuungsangebot zur Verfügung stellen zu können.

Die Hort-Förderung beziehungsweise der Bestandsschutz dieser Förderung ist kein Novum des Hessischen Kinderförderungsgesetzes. Der Bestandsschutz gilt bereits seit Jahren, eine Ausweitung der Förderung ist vor dem Hintergrund des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in der Schule nicht vorgesehen.

Die Landesregierung hat den Aufbau der Ganztagsschulen die letzten 12 Jahre erfolgreich fortgeführt. Ausgehend von 138 Schulen im Schuljahr 2001/02 wurde die Anzahl bis heute kontinuierlich erhöht, so dass im Schuljahr 2013/14 über die Hälfte der hessischen Schulen im Ganztagsprogramm sein werden.

Von den 917 Schulen werden 417 Grundschulen oder verbundene Grundschulen sein. Der Bedarf an Ganztagsschulplätzen - vor allem im Grundschulbereich - ist an vielen Orten in Hessen zur gleichen Zeit sehr gestiegen.

Es ist der Hessischen Landesregierung bewusst, dass hier auch in Zukunft noch weiterer Bedarf existiert, entsprechend wird sie ihr Handeln ausrichten.

Der Schulträger steuert den Ausbau der Ganztagsschulen nicht alleine. Dies geschieht immer in gemeinsamer Abstimmung zwischen Land und Schulträger, wobei das Land davon ausgeht, dass der Schulträger beste Kenntnisse vor Ort besitzt.

Darüber hinaus ist der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsschulen ausdrücklich im Interesse des Landes und der Schulträger. Hier sind insbesondere die Grundschulen im Blick.

Neben diesen institutionellen Rahmenbedingungen fördert das Land Hessen zudem Maßnahmen, die Familien zielgerichtet und im Alltag entlasten. Zu nennen ist hier der Ausbau von Familienzentren in Hessen, die eine sinnvolle Erweiterung von Betreuungs-, Beratungs- und Bildungsangeboten darstellen. Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information, die verschiedene familienbezogene Leistungen bieten und entwickeln.

Ein weiteres Erfolgsmodell für die Unterstützung von Familien im Alltag ist die Familienkarte Hessen. Bei mittlerweile über 128.000 angemeldeten hessischen Familien profitieren insgesamt rund eine halbe Million Menschen von den zahlreichen Vorteilen der Karte. Die Karte ist ein echter Beitrag, um Familien die alltäglichen Dinge zu erleichtern.

Alle diese Beispiele zeigen, dass Hessen seine Familienpolitik konsequent an den Erfordernissen sowie den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen ausrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Grüttner

Hessischer Sozialminister