Sehr geehrte Frau Hinteregger,
vielen Dank, dass Sie sich an der Bürgerdialogplattform der Landesregierung beteiligt haben. Das Land Hessen versteht sich als „Familienland“, weil es sowohl im Bereich der Kinderbetreuung als auch bei der Unterstützung im Alltag zahlreiche Anstrengungen unternimmt, um Familien zu entlasten.
In der institutionellen Kinderbetreuung werden sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen gefördert. Im Sinne der Pluralität und Subsidiarität ist dieser Umstand sogar zwingend erforderlich. Das betrifft den Bereich U3 ebenso wie die Kindergärten. Private Kindergärten werden vom Land sogar höher bezuschusst als öffentliche Einrichtungen. Damit erhalten Kommunen den Anreiz, sich freier Träger zu bedienen, was zur Entlastung der öffentlichen Hand führen kann.
Neben öffentlichen und frei-gemeinnützigen Trägern werden auch nicht-gemeinnützige Träger, wie beispielsweise betriebliche Kindertageseinrichtungen, vom Land gefördert. Dadurch unterstützt das Land Hessen diejenigen Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein familienfreundliches Arbeitsumfeld bieten möchten.
In Hessen steht für jedes Kind im Kindergartenalter ein Betreuungsplatz zur Verfügung, der Versorgungsgrad beträgt rein rechnerisch sogar mehr als 100%. Für die unter Dreijährigen wird Hessen das von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam beschlossene Ziel von 35% bis zum 1. August erreichen und auch über diesen Zeitpunkt hinaus weitere Plätze schaffen, um den Familien - gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren - ein adäquates Betreuungsangebot zur Verfügung stellen zu können.
Die Hort-Förderung beziehungsweise der Bestandsschutz dieser Förderung ist kein Novum des Hessischen Kinderförderungsgesetzes. Der Bestandsschutz gilt bereits seit Jahren, eine Ausweitung der Förderung ist vor dem Hintergrund des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in der Schule nicht vorgesehen.
Die Landesregierung hat den Aufbau der Ganztagsschulen die letzten 12 Jahre erfolgreich fortgeführt. Ausgehend von 138 Schulen im Schuljahr 2001/02 wurde die Anzahl bis heute kontinuierlich erhöht, so dass im Schuljahr 2013/14 über die Hälfte der hessischen Schulen im Ganztagsprogramm sein werden.
Von den 917 Schulen werden 417 Grundschulen oder verbundene Grundschulen sein. Der Bedarf an Ganztagsschulplätzen - vor allem im Grundschulbereich - ist an vielen Orten in Hessen zur gleichen Zeit sehr gestiegen.
Es ist der Hessischen Landesregierung bewusst, dass hier auch in Zukunft noch weiterer Bedarf existiert, entsprechend wird sie ihr Handeln ausrichten.
Der Schulträger steuert den Ausbau der Ganztagsschulen nicht alleine. Dies geschieht immer in gemeinsamer Abstimmung zwischen Land und Schulträger, wobei das Land davon ausgeht, dass der Schulträger beste Kenntnisse vor Ort besitzt.
Darüber hinaus ist der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsschulen ausdrücklich im Interesse des Landes und der Schulträger. Hier sind insbesondere die Grundschulen im Blick.
Neben diesen institutionellen Rahmenbedingungen fördert das Land Hessen zudem Maßnahmen, die Familien zielgerichtet und im Alltag entlasten. Zu nennen ist hier der Ausbau von Familienzentren in Hessen, die eine sinnvolle Erweiterung von Betreuungs-, Beratungs- und Bildungsangeboten darstellen. Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information, die verschiedene familienbezogene Leistungen bieten und entwickeln.
Ein weiteres Erfolgsmodell für die Unterstützung von Familien im Alltag ist die Familienkarte Hessen. Bei mittlerweile über 128.000 angemeldeten hessischen Familien profitieren insgesamt rund eine halbe Million Menschen von den zahlreichen Vorteilen der Karte. Die Karte ist ein echter Beitrag, um Familien die alltäglichen Dinge zu erleichtern.
Alle diese Beispiele zeigen, dass Hessen seine Familienpolitik konsequent an den Erfordernissen sowie den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen ausrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Grüttner
Hessischer Sozialminister
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